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Vorstandsklausur
Grüne diskutieren über sozialversicherungspflichtige Minijobs
Die Grünen wollen Minijobs wie 450-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtig machen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesvorstands für seine Klausur in Hamburg hervor, die am heutigen Montag beginnt. Weiter ins Detail gehen die Grünen in dem Papier nicht - ein Konzept dazu, wer die Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen soll, ist derzeit in Arbeit.
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 450 Euro monatlichem Gehalt oder einem Arbeitseinsatz von höchstens 70 Tagen pro Jahr. Wer einen Minijob hat, muss zumindest derzeit keine Beiträge an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen, hat aber zum Beispiel auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch im Apothekensektor gibt es Minijobber: Zahlreiche Apotheken beschäftigen Aushilfen oder Fahrer. Auch Approbierte jobben teilweise – etwa zum Einstieg nach der Elternzeit – in der Offizin. Und im Großhandel sind ebenfalls zahlreiche Minijobber unterwegs, etwa in den Lagern oder als Fahrer.
Die Grünen wollen darüber diskutieren, ob auch die Vergütung dieser Beschäftigten sozialversicherungspflichtig werden soll. Der Beschlussentwurf ist laut Nachrichtenagentur dpa überschrieben mit „Der Niedriglohnsektor als Armutsfalle – wirksame Maßnahmen gegen die steigende Ungleichheit“ und zählt elf Punkte auf, mit denen die Grünen gegen geringe Löhne vorgehen wollen.
Auch über Honorarordnungen für Selbstständige soll diskutiert werden
Zu den Forderungen der Grünen zählen auch Mindesthonorare und Honorarordnungen für Selbstständige „in Bereichen, in denen dies möglich ist“, wie es in dem Papier heißt. Gemäß einem Parteitagsbeschluss vom November soll der Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro auf 12 Euro angehoben werden. Die Kommission, die den Mindestlohn eigentlich festlegt, wollen die Grünen reformieren. Bestehende Ausnahmen für den Mindestlohn wollen sie streichen und die Einhaltung besser kontrollieren.
Leiharbeiter sollen vom ersten Arbeitstag an gleich viel Lohn wie andere Beschäftigte und zusätzlich eine Flexibilitätsprämie erhalten. Die Verhinderung eines Betriebsrats wollen die Grünen als Straftat einstufen und Hürden für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abbauen. Hartz-IV-Empfänger sollen mehr von ihrem Zuverdienst behalten dürfen, zunächst mindestens 30 statt wie bisher 20 Prozent. Zudem bekräftigen die Grünen ihre Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung.
1 Kommentar
Abzocke an jeder Stelle
von ratatosk am 08.01.2020 um 8:48 Uhr
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