Neue Rx-Boni-Studie

ABDA: Neues Apotheken-Gutachten ist „nur konsequent“

Berlin - 09.01.2020, 09:00 Uhr

Einer Meinung: Die ABDA findet den Auftrag zum neuen Rx-Boni-Gutachten konsequent. (s / Foto: Schelbert)

Einer Meinung: Die ABDA findet den Auftrag zum neuen Rx-Boni-Gutachten konsequent. (s / Foto: Schelbert)


Das Bundesgesundheitsministerium lässt derzeit in einer Studie erforschen, wie sich eine Aufhebung der Rx-Preisbindung auf die Apothekenstruktur auswirken würde. Das Ministerium selbst gibt an, sich mit den neuen Daten auf ein eventuelles Gerichtsverfahren vorzubereiten, um die Festpreise nötigenfalls zu verteidigen. Die ABDA folgt dieser Linie: Ein Sprecher erklärte, dass man das neue Apotheken-Gutachten „nur konsequent“ finde. Wie schon berichtet, war die ABDA in diesen Prozess aber nicht eingeschaltet.

Das IGES Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchen derzeit, inwiefern sich eine (partielle) Aufhebung der Rx-Preisbindung auf den Apothekenmarkt auswirken würde. Auftraggeber ist das von Minister Jens Spahn (CDU) geleitete Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Zielsetzung des Gutachtens überrascht – schließlich hatte Spahn zuletzt selbst immer wieder betont, dass er keine Rabatt-Schlacht wolle. Und im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das die Bundesregierung bereits beschlossen hat, ist von einem strikten Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich die Rede. Aus dem BMG und der Unionsfraktion war allerdings zu vernehmen, dass man das Gutachten nutzen wolle, um die Festpreise zu verteidigen – auch vor Gericht.

Für die Apotheker ist das keine einfache Angelegenheit: Einerseits wirkt der Auftrag an das IGES Institut und das DIW bedrohlich. Mit Blick auf die ursprünglichen Pläne von Spahn, einen Rx-Boni-Deckel bei 2,50 Euro einzuführen, könnte dahinter der Einstieg in die Deregulierung vermutet werden. Andererseits liegt das BMG richtig, wenn es meint, dass der EuGH bemängelt hat, dass zur „Wirkung“ der Rx-Preisbindung auf die flächendeckende Versorgung bislang keine überzeugenden Daten vorgelegt wurden. Spahns Ziel könnte also auch sein, Argumente FÜR die Festpreise zu sammeln, um sie in einem weiteren Verfahren anzuwenden.

ABDA: Das BMG hatte weitere Erhebungen angekündigt

Die ABDA hat sich in ihrer ersten Reaktion auf das neue Apotheken-Gutachten für die optimistische Sichtweise entschieden. Ein Sprecher erklärte gegenüber DAZ.online, dass die Standesvertretung zwar nicht involviert gewesen sei. „Aber das BMG hatte ja schon im Herbst signalisiert, die mit dem Kabinettsbeschluss zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagene politische Linie bei Bedarf auch durch weitere Daten bzw. Untersuchungen stützen zu wollen. Insofern ist die Vergaben eines Gutachtens nur konsequent. Am Ende muss es auch dem Gesetzgeber darum gehen, eine flächendeckende Rund-um die-Uhr-Versorgung mit Arzneimitteln zu erhalten. Und die können eben nur Apotheken vor Ort garantieren“, so der ABDA-Sprecher.

Das BMG hatte zuvor schon gegenüber DAZ.online mitgeteilt, dass die Apotheker nicht in die Einholung der Daten involviert seien, schließlich würden ausschließlich „frei zugängliche, statistische“ Daten verwendet. Das IGES Institut selbst will nichts zur Vorgehensweise und Methodik verraten. Zur Erinnerung: Auch beim Apotheken-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) waren die Apotheker nicht involviert. Dort hatte die vom BMWi beauftragte Agentur 2HM die Daten selbst bei den Apothekern eingeholt. Im Anschluss hatten die Apotheker die Methodik der Agentur heftig kritisiert.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Ziele?

von Reinhard Rodiger am 09.01.2020 um 15:37 Uhr

Massarbeit.Auftrag an Dritte zur Bestätigung der eigentlichen Ziele.Verkauft als zielführend. Aber für welches Ziel denn? Nicht für das Vorgegebene.Ein Spahnifikat.

Frei zugänglich sind vor allem die Positionen des Sachverständigenrats und der Monopolkommission.Danach kennt Wettbewerb keine moralischen Grenzen.Freie Preise auch im Gesundheitswesen-wie in USA. Bekanntlich die mit Abstand gesellschaftlich teuerste Version.Macht ja nichts, zahlen ja nicht die Verursacher.

Die argumentative Abwesenheit unserer Standesvertretung öffnet die Tore zum Untergang weiter.

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Die GKV bestellt über Spahn die Musik ... die ABDA darf „schunkeln“ ... das ist Methodik ...

von Christian Timme am 09.01.2020 um 12:47 Uhr

... und bei der Datenauswahl ... darf natürlich jeder völlig unvoreingenommen ... nehmen was am besten passt. Das war‘s dann wieder mal ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 09.01.2020 um 9:04 Uhr

Frei zugängliche Daten sind zB der Medianertrag ( Nicht Durchschnittsertrag ! ) pro Apotheke, die Medianpackungszahl pro Apotheke, das Packungshonorar abzl. Kassenabschlag und ein gewollter Bonus von 2,50 Euro. Aus allen vier Parametern kann man in 10 Minuten errechen wieviele Apotheken dann sofort unrentabel sind. Da muss man nicht erneut hunderttausende von Euro aus dem Fenster werfen.

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AW: Neues Gutachten

von Roland Mückschel am 09.01.2020 um 18:22 Uhr

Liebe Frau Peter,
da setzen Sie aber voraus dass diese Spezialisten
alle den Dreisatz kennen...
Mitnichten.

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