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Einführung des E-Rezeptes
ABDA will nicht länger auf das Makelverbot warten
Im Apotheken-Stärkungsgesetz sind noch einige für die Apotheker wichtige Neuregelungen enthalten: An erster Stelle natürlich das im SGB V geplante Rx-Boni-Verbot. Aber auch das sogenannte Makelverbot ist aufgrund der Abstimmung mit der EU-Kommission noch nicht umgesetzt und ruht derzeit im Entwurf des VOASG. Bei der Eröffnung des Pharmacon in Schladming hat Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, nun gefordert, diese für die Einführung des E-Rezeptes wichtige Neuregelung unabhängig von der Apothekenreform umzusetzen.
Was die Einführung des E-Rezeptes betrifft, pochen die Apotheker derzeit noch auf einige (gesetzliche) Maßnahmen, die zur Geltung kommen sollten, bevor flächendeckend E-Rezepte angewendet werden. Da wäre natürlich die mögliche gesetzgeberische Festlegung, dass es für die E-Rezept-Übermittlung nur einen Transportweg gibt – eine der wichtigsten Forderungen der ABDA mit Blick auf die eigens konzipierte DAV-App. Mindestens genauso wichtig ist den Apothekern aber das sogenannte Makelverbot. Damit soll sichergestellt werden, dass die digitalen Verordnungen nicht zur „Ware“ werden, sodass Anbieter mit ihnen Geld verdienen können.
Und zumindest die Bundesregierung hat bereits Verständnis gezeigt für diese Sorge der Apotheker: Im inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes ist das Makelverbot enthalten. Insgesamt will die Regierung den Erhalt der freien Apothekenwahl durch mehrere Neuregelungen untermauern. Konkret soll es den EU-Versendern mit Blick auf das E-Rezept verboten werden, Absprachen mit Ärzten zur Weiterleitung von Rezepten zu vereinbaren. Auch das „Makeln“ von E-Rezepten soll verboten werden. Und: Ebenfalls soll es Ärzten und Krankenkassen im SGB V verboten werden, Patienten hinsichtlich ihrer Apothekenwahl zu beeinflussen.
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Doch im Gegensatz zu den Wiederholungsrezepten oder den Apotheken-Impfungen, die im März mit dem Masernschutzgesetz in Kraft treten, hat das Bundesgesundheitsministerium das Makelverbot bislang in der Apothekenreform belassen. Das heißt: Bis die Abstimmung mit der EU-Kommission nicht geregelt ist, kann auch das Verbot nicht kommen. Bei der gestrigen Eröffnung des Fortbildungskongresses Pharmacon in Schladming fordert BAK-Vizepräsident Benkert jetzt, dass man das Verbot aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz entfernt und in das von Minister Jens Spahn (CDU) geplante zweite Digitale Versorgung Gesetz (DVG) einfügt, für das in den kommenden Tagen der erste Entwurf erwartet wird.
Benkert wörtlich:
Die Patienten sollen auch in Zukunft ihre Apotheke frei wählen können – ohne Zuweisung durch Ärzte, Krankenkassen oder andere interessierte Kreise. Deshalb ist ein ‚Makelverbot‘ für elektronische Verordnungen dringend notwendig. Die freie Apothekenwahl ist für die Patienten ein hohes Gut. So können sie die Apotheke ihres Vertrauens aufsuchen und dort ihre Rezepte einlösen. Daher dürfen Apotheker mit Ärzten keine Absprachen treffen, aufgrund derer ärztliche Verschreibungen zugewiesen werden. Das ist gut so und muss auch so bleiben. Es wäre fatal, wenn elektronische Verordnungen ‒ mangels entsprechender Regelungen ‒ Wege nähmen, die dem Primat wirtschaftlicher Partikularinteressen folgen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf durch die Bundesregierung und Politik. Das im VOASG vorgesehene Zuweisungsverbot auch für elektronische Verschreibungen muss daher nicht nur möglichst schnell gesetzlich verankert werden. Es muss zudem aufgrund rechtstatsächlicher Entwicklungen erweitert werden. Schon heute versuchen interessierte Kreise, an der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren – ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen. Unzulässige Geschäftsmodelle werden mit dem elektronischen Rezept noch schwieriger aufzudecken sein, da dessen Weg auf der Datenautobahn kaum verfolgbar ist. Wir fordern daher auch, dass der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot richtet, erweitert wird und sich nicht nur auf Ärzte und Apotheker bezieht. Das ‚Makeln‘ von Verschreibungen durch Dritte muss verboten werden. Wenn sich das VOASG weiter verzögert, muss die Bundesregierung zeitnah die entsprechenden Regelungen an anderer Stelle treffen. Das Digitale Versorgungsgesetz II wäre dafür der richtige Ort.“
1 Kommentar
Makelverbot.
von Roland Mückschel am 20.01.2020 um 17:22 Uhr
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