Gutachten zum Rx-Versandverbot

Kammer fordert E-Mail-Abstimmung wegen Bühler-Petition

Frankfurt / M. - 21.01.2020, 17:30 Uhr

Auch die Landesapothekerkammer Hessen mit ihrer Präsidentin Ursula Funke (hier beim DAT 2019) will, dass die ABDA Benedikt Bühler ihre Rechtsgutachten zum Rx-Versandverbot überlässt. Tatsächlich hat der Pharmaziestudent sie bereits zugespielt bekommen. (c / Foto: LAK Hessen)

Auch die Landesapothekerkammer Hessen mit ihrer Präsidentin Ursula Funke (hier beim DAT 2019) will, dass die ABDA Benedikt Bühler ihre Rechtsgutachten zum Rx-Versandverbot überlässt. Tatsächlich hat der Pharmaziestudent sie bereits zugespielt bekommen. (c / Foto: LAK Hessen)


Die Landesapothekerkammer Hessen fordert eine Beschlussfassung des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes mit Hilfe einer E-Mail-Abstimmung. Damit solle noch rechtzeitig beschlossen werden, dem Petenten Benedikt Bühler die Vollversionen der Gutachten zum Rx-Versandverbot zur Verfügung zu stellen.

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler hatte die ABDA um die Überlassung der Vollversionen ihrer Gutachten zum Rx-Versandverbot gebeten. Diese will Bühler am kommenden Montag bei seinem Vortrag vor dem Petitionsausschuss des Bundestages nutzen. Doch die ABDA-Spitze hat ihm die Gutachten bisher verweigert. Dies haben der Apothekerverband Westfalen-Lippe und der Hamburger Apothekerverein kritisiert. Beide Verbände haben die ABDA ersucht, Bühler die Gutachten zur Verfügung zu stellen.

Kammer Hessen: Berufsöffentlichkeit hat kein Verständnis für Verhalten der ABDA

Dem schließt sich nun die Landesapothekerkammer Hessen in einem Brief an ABDA-Präsident Schmidt an. Die Kammer fordert die ABDA darin auf, dem Patenten die drei Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des Rx-Versandverbotes kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung verweist die Kammer auf das Schreiben des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe und ergänzt: „Darüber hinaus hat die Berufsöffentlichkeit kein Verständnis für das Verhalten der ABDA“.

Geschäftsführender Vorstand soll per E-Mail abstimmen

Außerdem zeichnet die Landesapothekerkammer Hessen den möglichen Weg zur Überlassung der Gutachten vor. Sie fordert, „eine Beschlussfassung des Geschäftsführenden Vorstandes im Wege einer Abstimmung per E-Mail gemäß § 7 Abs. 4 der ABDA-Satzung herbeizuführen“. Dies sei wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nötig, da der Petitionsausschuss bereits am 27. Januar tagt und in einer regulären Sitzung nicht mehr rechtzeitig entschieden werden könne.

Zum Hintergrund: Bühler hatte bei der ABDA mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und ABDA-Pressesprecher Dr. Reiner Kern gesprochen. Diese drei Gesprächspartner hatten ihm die Vollversionen der Gutachten nicht zur Verfügung gestellt. Dem Geschäftsführenden ABDA-Vorstand gehören dagegen neben Schmidt zwölf weitere Mitglieder an. Es geht demnach um eine Entscheidung von 13 Ehrenamtlern. Dazu gehört auch Ursula Funke, die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, die den Brief an ABDA-Präsident Schmidt unterzeichnet hat.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Aktivitäten der LAK Hessen

von Dr.Diefenbach am 22.01.2020 um 10:51 Uhr

Frau Funke hat sicher die Unterstützung der gesamten Delegierten in unserer LAK für ihre Forderung! Es stellt sich gleichsam die Frage,WARUM die Berliner Leitung derart reduziert und NICHT im Sinne der Praxis reagiert?Könnte es sein dass da unterschiedliche Informationen im Raum stehen? Wenn NEIN,dann ist das ABDA-Oberen-Verhalten(ich erinnere mal wieder daran dass WIR ALLE ABDA sind) völlig daneben,wenn JA:DANN:Müssen umgehend personelle Konsequenzen gezogen werden.Denn sollte der Kreis der 34 weniger Kenntnis haben als die Gruppe "ganz oben",ist der Begriffs "Skandal" bestimmt nicht abwegig.Schon aus Haushaltsgründen!!!!

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@Herrn Reinhold

von Conny am 22.01.2020 um 7:25 Uhr

Sie haben Recht !

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Gutachten

von Conny am 21.01.2020 um 19:06 Uhr

Hallo Schnarchnasen, Herr Bühler hat schon längst das volständige Gutachten !!

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AW: Gutachten

von Michael Reinhold am 21.01.2020 um 22:54 Uhr

Conny, es ist sehr erfreulich, dass Herrn Bühler die Gutachten mittlerweile vorliegen - durch Indiskretionen/Whistleblower innerhalb der ABDA.

Nichtsdestotrotz finde ich die Initiative des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, des Apothekervereins Hamburg und der Kammer Hessen super und unterstützenswert.
Herrn Bühler müssen diese Gutachten "offiziell" zur Verfügung gestellt werden.

Es muss klar werden, dass die gesamte Apothekerschaft am nächsten Montag hinter Herrn Bühler steht und seine Meinung vertritt.

Ich selbst habe heute durch einen Brief (vorab per FAX und Mail) meine eigene Kammer aufgefordert, die ABDA aufzufordern, die Gutachten an Herrn Bühler zu übergeben. Wer möchte, darf sich gerne anschließen und seine eigene Kammer auffordern, dass die ABDA die Gutachten Herrn Bühler übergeben solle.

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