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Rx-Versandverbot gefordert
Bericht: Patienten bekommen Rx-Rezepte leicht aus dem Netz
Mit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes und des Fernverordnungsverbotes schien die Debatte rund um Online-Praxen wie etwa DrEd (heute: Zava) erstickt zu sein. Schließlich ist es Ärzten inzwischen erlaubt, Patienten ausschließlich online zu behandeln, und Apotheker dürfen Rezepte aus solchen indirekten Gesprächen auch beliefern. Eine Redakteurin aus Westfalen hat nun in einem Feldtest allerdings gezeigt, dass es weiterhin Online-Angebote gibt, bei denen es sehr leicht – vielleicht zu leicht – ist, Rx-Rezepte zu bekommen. Als Lösung schwebt der Redakteurin das Rx-Versandverbot vor.
„Online-Ärzte hebeln die Verschreibungspflicht aus“, so lautet eine Schlagzeile im Online-Portal der „Neuen Westfälischen“. „Ein paar einfache Klicks im Netz, ein paar Tage Wartezeit, und schon liegt das rezeptpflichtige Medikament im Postkasten“, schreibt Redakteurin Anneke Quasdorf dort. Sie hat es selbst ausprobiert und ist der Auffassung, dass das am Rande der Legalität oder vielleicht auch jenseits dessen ist.
Fernbehandlung soll die Ausnahme bleiben
Zur Rechtslage in Deutschland: Im Mai 2018 hat der Deutsche Ärztetag in Erfurt über eine Änderung der (Muster-)Berufsordnung für die Ärzte (MBO-Ä) den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten geebnet. Damit soll diese aber noch lange nicht zum Regelfall werden, denn in der MBO-Ä heißt es ausdrücklich „im Einzelfall“. Die Bundesärztekammer betont in diesem Zusammenhang, dass der persönliche Kontakt weiterhin den „Goldstandard“ ärztlichen Handelns darstellt. Außerdem soll eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall nur dann erlaubt sein, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.
Informationsdefizite und Haftungsrisiken
Näheres zu der Erlaubnis von Fernbehandlungen legt die BÄK in gesonderten Erläuterungen dar. Darin wird betont, dass der Arzt jeweils in Bezug auf den einzelnen Behandlungs- bzw. Beratungsfall unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände prüfen müsse, ob dieser für eine ausschließliche Fernbehandlung überhaupt geeignet ist. Bei der Beurteilung sei davon auszugehen, dass Ärzten bei einer ausschließlichen Fernbehandlung nicht alle Sinne und erforderlichen Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um sich ein unmittelbares und umfassendes Bild von den Patienten zu verschaffen. Auch an Informationsdefizite und daraus resultierende mögliche Haftungsrisiken sollte gedacht werden.
Dürfen nach Fernbehandlung Rx-Arzneimittel verordnet werden?
Im Jahr 2016 war eine Änderung in § 48 des Arzneimittelgesetzes zur Verschreibungspflicht eingeführt worden, wonach Verordnungen von Humanarzneimitteln nicht beliefert werden durften, wenn vor der ärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patienten stattgefunden hat. Ausnahmen sollten in begründeten Fällen möglich sein, wenn der Patient dem Arzt aus einem vorangegangenen Kontakt hinreichend bekannt ist und es nur um die Wiederholung oder Fortsetzung einer Behandlung geht. Damit sollten vor allem ausländische Online-Arztpraxen ausgebremst werden, in denen die Patienten teilweise sehr leicht an die Rezepte kamen. Im letzten Jahr wurde das Fernverordnungsverbot allerdings im Kontext der Einführung des elektronischen Rezepts mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wieder gekippt.
4 Kommentare
Die „Neue Lippische“ ...
von Gunnar Müller, Detmold am 26.01.2020 um 9:19 Uhr
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Rx-Medikamente aus dem Netzt, Fernverordnung
von Lisett Liebreich am 23.01.2020 um 10:14 Uhr
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AW: Rx-Medikamente aus dem Netzt,
von Aquila am 23.01.2020 um 16:21 Uhr
Tele - Rezept.
von Roland Mückschel am 22.01.2020 um 18:34 Uhr
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