- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Neuer Auswahltest für ...
Bewerbungsverfahren
Neuer Auswahltest für den Studiengang Pharmazie in Hamburg und Greifswald
Für die Auswahlverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen, zu denen neben der Medizin, Zahn- und Tiermedizin auch die Pharmazie gehört, wird sich ab dem Wintersemester einiges ändern. Die Universität Hamburg informiert darüber, dass dort sowie an der Uni Greifswald ab sofort ein besonderer Test eingeführt wird, der „HAM-Nat“, der bei dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in den genannten Studiengängen zum Tragen kommen soll.
Ab dem Sommersemester 2020 gelten neue Regeln für die Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassungen für Studiengänge im Bereich Medizin und Pharmazie. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesfassungsgerichts vom 17. Dezember 2017, mit dem das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium nach der damaligen Gesetzgebung für nicht verfassungskonform erklärt wurde. Die Pharmaziezulassung basiert auf derselben gesetzlichen Grundlage. Deshalb musste auch diese angepasst werden. Änderungen sollten spätestens bis zur Bewerbungsphase für das Wintersemester 2020/21 verpflichtend umgesetzt werden.
„Neue Ära der Hochschulzulassung“
Nach Informationen auf der Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) „hochschulstart.de“, über die die Studienplätze für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zentral vergeben werden, heißt es, dass „mit dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2020 eine neue Ära der Hochschulzulassung“ beginne. Die Studienplätze werden zwar wie bisher auf der Basis eines Quotenmodells vergeben, aber hier gibt es einige Neuerungen. In einem informativen Dokument von hochschulstart.de. werden die Einzelheiten zur Neuregelung der Quotierung beschrieben.
Gestaltung der Quotierung
Während die Vorabquoten für ausländische Bewerber, die nicht inländischen Bewerbern gleichgestellt sind, Zweitstudienbewerber, Härtefälle und Studienplätze für den besonderen öffentlichen Bedarf unverändert bleiben, wird sich die übrige Quotierung deutlich ändern. Sie gestaltet sich nun wie folgt:
- Abiturbestenquote: ABQ, wird von Hochschulstart durchgeführt, 30 Prozent aller Plätze,
- zusätzliche Eignungsquote: ZEQ, schulnotenunabhängig, wird von Hochschulstart nach den Vorgaben der Universität durchgeführt, 10 Prozent aller Plätze,
- Auswahlverfahren der Hochschulen: AdH, wird von Hochschulstart nach den Vorgaben der Universität durchgeführt, 60 Prozent aller Plätze.
Die Abiturbestenquote wächst also von derzeit 20 auf 30 Prozent. Die Wartezeitquote entfällt und wird durch die ZEQ ersetzt. Die Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen bliebt mit 60 Prozent gleich, aber bezüglich des Katalogs der Auswahlkriterien sind Reformen vorgesehen, die durch Landesrecht konkretisiert werden sollen. Neben der Durchschnittsnote soll mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen.
1 Kommentar
Erscheint widersinnig
von Cornelius Zink am 29.01.2020 um 12:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.