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Erste Reaktion auf Referentenentwurf
ABDA ist zufrieden mit Spahns E-Rezept-Plänen
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) will das Bundesgesundheitsministerium weitere Regelungen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes festlegen. In zwei wichtigen Punkten widersprechen die Pläne des Ministeriums wesentlichen Forderungen und Beschlüssen der Apothekerschaft: Es geht um Wettbewerbsmöglichkeiten beim E-Rezept und das Makelverbot. Trotzdem gibt sich ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Entwurf.
Seit Monaten versucht die ABDA die Politik mit ihren Bemühungen rund um das E-Rezept zu beeindrucken. Die ABDA-Tochter NGDA hat in Baden-Württemberg eine komplette E-Rezept-Struktur aufgebaut, die inzwischen von Ärzten und Apothekern genutzt wird und auf ein zweites E-Rezept-Pilotprojekt in Berlin übertragen wurde. Im Berliner Projekt nutzen die Apotheker und ihre Patienten zudem die DAV WebApp, die der DAV in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Was die DAV-App betrifft, haben die Apotheker zuletzt auch viel Mühe und Geld investiert. Denn: Die Apotheker hatten die Hoffnung, dass ihre App künftig einen Versorgungsauftrag zur E-Rezept-Übermittlung erhält. DAV-Vize Dr. Hans-Peter Hubmann hatte erst kürzlich gesagt, dass er die Chance „bei 70 bis 80 Prozent“ sehe, dass die DAV-App das offizielle Transportmedium für digitale Verordnungen wird.
Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht das anders. Sein Ministerium legte am gestrigen Donnerstag einen Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor, demzufolge es zwar eine zentrale und neutrale App geben soll, diese solle aber von der Gematik erstellt werden – in der die Apotheker allerdings mit organisiert sind. Patienten soll es dann aber möglich sein, die E-Rezepte aus der Gematik-App in andere Apps zu übertragen. Zu diesen anderen Apps gehören aber nicht nur die DAV-App, sondern sehr wahrscheinlich auch die Apps von Versendern. Zur Begründung dieser Regelung hieß es gestern aus dem BMG, dass die Apotheker schließlich auch Verbandsinteressen hätten und man sie daher nicht damit betrauen könne.
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Und noch in einem zweiten Punkt enthält der Spahn’sche Referentenentwurf aus Apothekersicht durchaus Gefahren. Denn das BMG will zwar das ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz verankerte Makelverbot ins PDSG überführen. Die freie Apothekenwahl soll gestärkt werden, indem es Krankenkassen und Ärzten mit Blick auf das E-Rezept ausdrücklich verboten wird, Patienten zu lotsen. Die Apotheker fordern seit Monaten, auch bekräftigt durch Beschlüsse der Hauptversammlung, dass Dritte, also andere Anbieter in dieses Makelverbot miteinbezogen werden. Im Entwurf ist davon allerdings nichts zu finden. Eine erste Analyse von Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, zeigt: Das Makelverbot könnte somit rechtlich und faktisch wirkungslos sein.
10 Kommentare
Das Bild sagt eigentlich alles...
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:11 Uhr
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Makelatur der ABDA
von Reinhard Rokitta am 01.02.2020 um 13:33 Uhr
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Obacht
von Hubert Kaps am 01.02.2020 um 12:05 Uhr
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ABDA ... eSpahnvirus lokalisiert ... komplette Löschung und Neustart des Systems unumgänglich ...
von Christian Timme am 01.02.2020 um 8:35 Uhr
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Armselig
von Reinhard Rodiger am 01.02.2020 um 0:08 Uhr
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Abda
von Conny am 31.01.2020 um 20:21 Uhr
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Makelverbot....?
von Michael Müller am 31.01.2020 um 16:57 Uhr
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an die DAZ
von Karl Friedrich Müller am 31.01.2020 um 15:03 Uhr
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Spahns E-Rezept Pläne.
von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 14:23 Uhr
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