Bundesagentur für Arbeit

Apotheker zum siebten Mal in Folge als Engpassberuf eingestuft

Berlin - 31.01.2020, 11:00 Uhr

Mangelware Apotheker/-in: Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es weiterhin Probleme, in Apotheken frei gewordene Stellen nachzubesetzen. (c / Foto: imago images / Peters)

Mangelware Apotheker/-in: Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es weiterhin Probleme, in Apotheken frei gewordene Stellen nachzubesetzen. (c / Foto: imago images / Peters)


Im Apothekenmarkt gibt es weiterhin Probleme, frei gewordene Stellen nachzubesetzen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrer „Fachkräfteengpassanalyse“ zum siebten Mal in Folge festgestellt, dass der Apothekerberuf ein Engpassberuf ist. Die Lage hat sich zwischen Juni und Dezember 2019 sogar noch etwas verschärft: Offene Stellen bleiben noch länger als zuvor unbesetzt. Die ABDA rät den Apothekeninhabern, offene Stellen an die Bundesagentur für Arbeit zu melden.

Seit 2015 geht die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Frage nach, in welchen Berufsgruppen es Fachkräfte-Engpässe gibt. Zwei Mal im Jahr wertet die BA die Arbeitsmarktdaten in der sogenannten Fachkräfteengpassanalyse aus, um dann auf einem Datenblatt festzuhalten, wie lange Arbeitgeber in einzelnen Berufsgruppen warten müssen, bis sie eine vakante Stelle besetzen können. Weicht die jeweilige Berufsgruppe vom Bundesdurchschnitt ab und liegt auch die Relation zwischen Arbeitslosen und Erwerbstätigen unter dem Durchschnitt, wird der Beruf in die Liste der Engpassberufe aufgenommen.

Was ist ein Engpassberuf?

Damit ein Beruf offiziell zum Engpassberuf erklärt wird, müssen folgende Kriterien vorliegen: Die Vakanzzeit – also die Zeit, in der Stellen im Durchschnitt unbesetzt blieben – muss 40 Prozent über dem Durchschnitt aller Berufe liegen. Zweitens müssen auf 100 offene Stellen in dem jeweiligen Berufsbereich weniger als 200 Arbeitslose kommen. Drittens wird die berufsspezifische Arbeitslosenquote gemessen: Diese sagt aus, wie viele Arbeitssuchende es im Verhältnis zu Berufstätigen gibt. Die Quote muss kleiner als 3 Prozent sein, um den Beruf als „Engpassberuf“ oder auch „Mangelberuf“ zu qualifizieren.

Offene Stellen bleiben 154 Tage unbesetzt

Die Apotheker wurden erstmals im Dezember 2016 in die Statistik mit aufgenommen – seitdem wurden sie bei jeder halbjährigen Analyse erneut als Engpassberuf aufgeführt. Die Jüngsten Zahlen stammen aus dem Zeitraum Juni bis Dezember 2019 und wurden kürzlich veröffentlicht. Demnach hat sich insbesondere die Vakanzzeit, also der Zeitraum, in dem offene Apothekerstellen unbesetzt bleiben, zuletzt wieder verschlechtert. Während offene Apothekerstellen im ersten Halbjahr 2019 noch im Schnitt 143 Tage lang unbesetzt blieben, waren es im zweiten Halbjahr 154 Tage. Die Vakanzzeit ist somit um 14 Prozent angestiegen und liegt etwa 24 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Um als Engpassberuf zu gelten, muss die Vakanzzeit (wie oben beschrieben) eigentlich bei über 40 Prozent über dem Durchschnitt liegen. Somit wären die Apotheker eigentlich gar kein Mangelberuf. Allerdings lag die Arbeitslosen-Stellen-Relation laut BA mit 152 Arbeitssuchenden auf 100 Stellen weiterhin deutlich im unteren Bereich. Zur Erinnerung: Die berufsspezifische Arbeitslosen-Stellen-Relation muss bei einem Wert unter 3 liegen, damit der Beruf offiziell einen Engpass aufweist. Bei den Apothekern lag die Quote zuletzt bei 1,7 Prozent – in der letzten Veröffentlichung hatte sie bei 1,6 Prozent gelegen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Befördertes Ableben der Gesundheitsberufe ... Oberförderer J. Spahn bedient sich dazu der "Digitalisierung" ...

von Christian Timme am 01.02.2020 um 14:20 Uhr

Unter Ziehvater Schäuble hat er das Handwerk gelernt ... und jetzt kommt die "Digitalsteuer". Hier hat auch der Gesundheitsbereich durch Aderlass über das eRezept seinen Beitrag zu leisten. Sogar DocMo könnte es treffen, die Apotheken mit höchster Sicherheit. Der "große Auftritt" der SpahnoGematik kommt ja noch ... Risiken & Nebenwirkungen als "Rattenschwanz" eingeschlossen.

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Ganz sicher nicht

von Hummelmann am 01.02.2020 um 11:05 Uhr

Eine offene Stelle melde ich schon lange nicht mehr an die BA. Das liegt in erster Linie daran, dass sich die Sachbearbeiter überhaupt keine Mühe geben um auf die Wünsche des Arbeitgebers einzugehen. Jedes Mal, wenn ich eine offene Stelle an die BA gemeldet habe, wurden mir nur Bewerber und Bewerberinnen (und politisch korrekt formuliert Diverse) vermittelt, die entweder nicht in der Lage waren oder nicht willens waren die entsprechenden Aufgaben für mich zu erledigen.
Aber jede ungeeignete Bewerbung ist auch Aufwand an Zeit und Geld für den Arbeitgeber.
Mein persönliches Highlight:
Auf ein ONLINE-Stellenangebot auf der Homepage der BA hat sich eine junge Dame als Apothekerin bei mir beworben. Ihre Vita: Abgebrochene Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin!!! Wörtlich: "Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Kunden, würde ich gerne bei Ihnen Arzneimittel verkaufen...".
Fazit:
Solange die BA solche Bewerbungen nicht wirkungsvoll verhindern kann, melde ich an sie keine offenen Stellen. Statistik hin, Statistik her.

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