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Arzneimittel-Lieferengpässe
Linke beantragen erneut Abschaffung der Rabattverträge
Am morgigen Donnerstag stehen neben dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz auch diverse Anträge der Oppositionsfraktionen auf der Tagesordnung des Bundestags – darunter ein Antrag der Linken zu Lieferengpässen. Die Fraktion kritisiert, dass sich die bislang von der Großen Koalition geplanten Maßnahmen darauf beschränkten, Engpässe zu verwalten, statt sie zu verhindern. Die Linke will hingegen unter anderem die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen, Rabattverträge und die Importförderung abschaffen, aber auch Meldepflichten auf weitere Akteure ausweiten.
Die anhaltenden Arzneimittel-Lieferengpässe haben die Politik zum Handeln bewegt. Die Große Koalition nutzt das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz, das in erster Linie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen beseitigen soll, um Maßnahmen gegen die in den Apotheken tagtäglich präsenten Probleme zu ergreifen. Es geht insbesondere um neue Befugnisse der Bundesoberbehörden und neue Meldepflichten für pharmazeutische Unternehmen und Großhändler. Zudem sollen Apotheken mehr Freiheit beim Austausch nicht lieferbarer Rabatt-Arzneimittel erhalten.
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Aus Sicht der Linksfraktion reichen die in einem Änderungsantrag gebündelten Maßnahmen jedoch nicht. Sylvia Gabelmann, arzneimittelpolitische Sprecherin der Fraktion, bezeichnet sie als „zögerlich und völlig unzureichend“. Und so hat die Linke jetzt – nach der AfD – einen eigenen Antrag zu der Thematik in den Bundestag eingebracht. Dieser, so Gabelmann, gehe „weit über das hinaus“, was die Koalition plane. Inhaltlich fußt der Antrag auf einem Positionspapier zu Lieferengpässen, das die Linke im vergangenen Dezember vorgelegt hatte.
Sanktionen für Hersteller bei vermeidbaren Engpässen
Die Linken-Abgeordnete erläutert: „Insbesondere sollen Arzneimittel-Hersteller nach unseren Vorstellungen stärker in die Pflicht genommen werden und Sorge dafür tragen, dass die Lieferfähigkeit ihrer Medikamente gewährleistet bleibt. Höhere Kosten, die den Patientinnen und Patienten oder den Krankenkassen aufgrund von vermeidbaren Lieferschwierigkeiten entstehen, sollen die Unternehmer tragen. Die Hersteller müssen zudem mögliche Lieferengpässe schon im Vorfeld verpflichtend melden, Ursachen aufdecken und sich mit essenziellen Arzneimitteln, die von Engpässen bedroht sind, bevorraten“.
Mit ihrem Antrag fordert die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem vorsieht, den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag (§ 52b Arzneimittelgesetz) zu konkretisieren: Hersteller sollen im Fall eines Engpasses, den sie zumutbar hätten vermeiden können, mit einem Bußgeld belegt werden können. Kommen auf Patienten infolge eines Engpasses höhere Kosten zu oder auf Leistungserbringer ein höherer Aufwand, so soll der Hersteller hierfür in Regress genommen werden können. Als letztes Mittel will die Linke Zwangslizenzen vorsehen, wenn ein Hersteller den Auflagen nicht ausreichend nachkomme und wiederholt Engpässe entstünden.
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