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GesundheitSökonom Uwe May beim Kooperationsgipfel
„Haftung beim Impfen? Kein Problem!“
In deutschen Apotheken können demnächst im Rahmen von Modellprojekten Grippeimpfungen durchgeführt werden. Unter anderem die Apothekerverbände können mit den Kassen entsprechende Vereinbarungen treffen. Gesundheitsökonom Professor Uwe May hat ein Konzept entwickelt, wie diese Projekte konkret umgesetzt werden können. Gar keine Probleme sieht er bei einem Punkt, der vielen Apothekern Sorgen bereitet: der Haftung.
Dass der Organisator des Kooperationsgipfels Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Apothekenkooperationen (BVDAK), ein großer Fan von Grippeimpfungen in der Apotheke ist, ist kein Geheimnis. Bereits in der Vergangenheit hatte er sich immer wieder dazu geäußert, so auch beim diesjährigen Kooperationsgipfel, der am Mittwoch und Donnerstag in München stattfand. Er sieht in den Grippeimpfungen eine Jahrhundertchance für die Apotheker. Nutzten sie diese nicht, seien sie allerdings „tot“, so Hartmann. Der Apotheker sieht in den Impfungen auch ökonomisches Potenzial – in Form von zusätzlichen Kundenkontakten. Er rechnet vor: Um auf die gewünschte Durchimpfungsrate zu kommen, müssten in Deutschland neun Millionen zusätzliche Impfdosen an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. Sollten alle Apotheken gegen Grippe impfen, wären das etwa 470 Kontakte in jeder Apotheke. Bieten hingegen nur 3000 Apotheken diese Dienstleistung an, macht das zusätzliche 3000 Patientenkontakte.
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Haftung wie bei anderen pharmazeutischen Tätigkeiten
Darüber wie das mit dem Impfen konkret aussehen könnte, hat sich Gesundheitsökonom Professor Uwe May Gedanken gemacht. In DAZ 3/2019 hat er sein Konzept mit seinen Kolleginnen Anissa Schneider-Ziebe und Cosima Bauer ausführlich dargelegt. Beim Kooperationsgipfel stellte er eine Kurzversion vor. Gleich zu Beginn beantwortete May eine Frage, die viele Apotheker beschäftigt – die nach der Haftung. Hier habe man im Vorfeld gedacht, dass diese schwer zu beantworten sei, das stimme aber gar nicht, so May. Die Situation entspreche der Sachlage bei pharmazeutischen Tätigkeiten, wie der Arzneimittelabgabe. Da seien Apotheker ja auch versichert. Wichtig sei allerdings eine ausreichend hohe Deckungssumme.
Weitere Felder, neben der Haftung, die man laut May regeln muss, sind der Befähigungsnachweis und die Impfberechtigung, die apothekenbetrieblichen Anforderungen, die Zielgruppe und die Honorierung. Um den Apothekern das Impfen beizubringen, schwebt May eine zweiteilige Schulung vor: Im 1. Modul soll die Theorie gelehrt werden im Rahmen von zwei 90 minütigen E-Learnings . Im Anschluss soll es eine Online-Prüfung geben. Deren Bestehen berechtigt dann zur Teilnahme an Modul 2, das als Präsenzveranstaltung stattfindet. Dort sollen dann in 8 Stunden die praktischen Inhalte vermittelt und abschließend geprüft werden.
5 Kommentare
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