Süßstoffe, auch Zuckerersatzstoffe genannt oder non-nutritive sweeteners, sind natürlich vorkommende oder synthetische Verbindungen mit einer hohen Süßkraft, die aber so gut wie keine Kalorien enthalten. Rechtlich gehören sie zu den Lebensmittelzusatzstoffen. In der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung werden Süßstoffe zusammen mit den Zuckeraustauschstoffen unter der Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ zusammengefasst.
Kennzeichnung ist Pflicht
Für Lebensmittel, die einen Stoff aus dieser Gruppe enthalten, ist der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ gesetzlich vorgeschrieben. Enthält das Produkt zusätzlich Zucker, muss auch dies auf dem Etikett stehen: „mit Zucker/mit einer Zuckerart und Süßungsmittel(n)“. Zusätzlich muss auf der Zutatenliste die Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ und dahinter die verwendete Substanz stehen, alternativ die E-Nummer. Beispiel: „Süßungsmittel Cyclamat“ oder „Süßungsmittel E952“.
Produkte, die den Süßstoff Aspartam enthalten, müssen den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“ auf dem Etikett tragen.
Zum Tee, zum Backen und in der Industrie
In der Europäischen Union sind zurzeit elf Süßstoffe als sicher bewertet und zugelassen. Die bekanntesten sind Aspartam, Cyclamat sowie Saccharin und auch Steviaglycoside spielen immer öfter eine Rolle. Des Weiteren gibt es noch Acesulfam K, Advantam, Aspartam-Advantam-Salz, Sucralose, Thaumatin, Neohesperidin DC und Neotam.
Die in der EU zugelassenen Süßstoffe dürfen bei der Herstellung von Lebensmitteln sowie diätetischen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden und auch als „Tafelsüßstoff“ in Form von Tabletten, Streusüße und Flüssigsüße in den Handel kommen.
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Daz
von Conny am 26.02.2020 um 23:02 Uhr
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