Unterstützung für Apotheken

Desinfektionsmittel-Rezepturen in der Ziegler Rezepturbibliothek

Stuttgart - 02.03.2020, 17:00 Uhr

Um die Apotheken bei Herstellung von Desinfektionsmitteln im Rezeptur- oder Defekturmaßstab zu unterstützen, wurden kurzfristig neue Herstellvorschriften für Desinfektionsmittel in die Ziegler Rezepturbibliothek aufgenommen. (s / Foto: imago images / Westend61)

Um die Apotheken bei Herstellung von Desinfektionsmitteln im Rezeptur- oder Defekturmaßstab zu unterstützen, wurden kurzfristig neue Herstellvorschriften für Desinfektionsmittel in die Ziegler Rezepturbibliothek aufgenommen. (s / Foto: imago images / Westend61)


Die Hersteller industriell gefertigter Desinfektionsmittel können die Bevölkerung derzeit nicht mehr ausreichend bedienen. Einzige Möglichkeit dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, ist daher – einmal mehr – die Besinnung auf eine pharmazeutische Kernkompetenz: die Herstellung von Desinfektionsmitteln im Rezeptur- oder Defekturmaßstab. Um die Apotheken hierbei zu unterstützen, wurden kurzfristig neue Herstellvorschriften für Desinfektionsmittel in die Ziegler Rezepturbibliothek aufgenommen. Sie basieren auf geprüften Vorschriften aus Krankenhausapotheken sowie Empfehlungen der WHO.

Die geprüften Standardrezepturen nutzen die denaturierende Wirkung von Ethanol, Propanol oder 2-Propanol auf virale Oberflächen- beziehungsweise Membranproteine. Zusätzlich enthalten die meisten Formulierungen Wasserstoffperoxid, um eventuell. in der Lösung vorhandene Sporen abzutöten. Um die Akzeptanz des Produkts zu verbessern, wird Glycerol als Hautpflege-Feuchthaltemittel zugesetzt. Eine der Formulierungen enthält zusätzlich Isopropylmyristat als rückfettendes Agens.

Bei Arzneimitteln gilt keine Biozid-Verordnung

Die Eigenherstellung von Desinfektionsmitteln gemäß ZRB-Vorschrift in der Apotheke ist auch deshalb möglich, weil die dort gelisteten Hautdesinfizientien als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Sie unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz und nicht der Biozid-Verordnung, die die Herstellung von Desinfektionsmitteln ohne Arzneimittelstatus reglementiert.

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Vollständige Herstellungsanweisungen in der ZRB

Um den Apotheken die Herstellung der Desinfektionsmittel so leicht wie möglich zu machen, wurden in der Ziegler Rezepturbibliothek® (ZRB-Modul) des Dr. Lennartz Laborprogramms, kurzfristig vollständige Herstellungsweisungen zur Verfügung gestellt. Die Dokumente enthalten, neben einer ausführlichen Beschreibung der einzelnen Herstellungsschritte, auch geeignete Qualitätskontrollen sowie alle relevanten Informationen für das Rezepturetikett. Alle Angaben lassen sich mit wenigen Mausklicks in das Herstellungsprotokoll übernehmen.

Tab. 1: Die neuen Hautdesinfizientien der Ziegler Rezepturbibliothek® (ZRB)

ZRB D08‑322-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens (ZRB D08-32)
ZRB D08‑33*2-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens mit Glycerol (ZRB D08-33)
ZRB D08‑34Ethanolisches Hautdesinfiziens 70 % bzw. 80 % (V/V) (ZRB D08-34)
ZRB D08‑35*Ethanolisches Hautdesinfiziens 80 % (V/V) mit Glycerol (ZRB D08-35)

* von der WHO empfohlene Hautdesinfizientien


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9 Kommentare

Unterstützung für die Apotheke

von Karsten Kiepert am 04.03.2020 um 13:10 Uhr

Es handelt sich wohl eher um eine Unterstützung für den Verlag.
Finde ich sehr peinlich.
Da wird erst geködert und dann kassiert.
Werbung in allen Ehren, aber das kommt zum falschen Zeitpunkt auf die falsche Art und Weise!

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Einfach machen

von Matzr am 04.03.2020 um 1:38 Uhr

Bioethanol bzw. Spiritus ist nichts weiter als 96%iges Ethanol. Die beste Wirksamkeit besteht bei 70-80% Ethanol. Also mit Wasser leicht runterverdünnen. Glycerin bzw. Öl zum Rückfetten der Haut und etwas H2O2 gegen Pilzsporen sind optional und für die Wirkung unwichtig.

Auf den WHO-Seiten findet man entsprechende Rezepte übrigens kostenlos.

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Biozidverordnung?

von Heiko Barz am 03.03.2020 um 12:29 Uhr

Was ist mit Brennspiritus?
Es gibt da eine unfassbare Diskussion über unsere Rezepturfähigkeit. Hier wiehert doch der EURO-Amtsschimmel in absolut unerträglicher weise. In einer Notsituation werde ich mich über unsinnige Biozidverordnungen - für Flächen und Körperteile - zum Wohle meiner Mitarbeiter und der Patienten hinwegsetzen.
Wenn nun auch noch eine neue Flüchtlingswelle kommt, wie werden wir uns denn dann positionieren, aber dann wird man sich aus Kostengründen wieder auf die kundige Apothekerschaft berufen. Aber die Möglichkeit der im Netz verbreiteten Anwendungen mit 4711, Klosterfrau MG etc wird ja wohl hoffentlich mit der EUBiozidverordnung geprüft!
(Achtung Teile dieses Kommentars enthalten ironische Tendenz!)

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AW: Biozidverordnung

von Ariel Rosenmond am 18.03.2020 um 19:11 Uhr

Xenophobie bringt aber auch niemandem etwas. Solidarität und Menschlichkeit kennen keine Grenzen. Und in der jetzigen Situation, wären konstruktive Kritik und Gedanken sinnvoller als irgendein hetzerischer Hirnfurz.

Rezepturhinweise

von Gerhard Zück am 03.03.2020 um 10:03 Uhr

Plumpe Verkaufstaktik für verlagseigene Werke...

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Bio

von k3k3 am 03.03.2020 um 0:53 Uhr

Wie sieht es mit Bioethanol aus, kann man den nicht hernehmen?
Ist schließlich auch Ethanol oder irr ich mich?

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Eigenwerbung OK,

von Christian Becker am 02.03.2020 um 18:24 Uhr

aber sollte man in der aktuellen Situation die Rezepturen nicht vielleicht veröffentlichen, ohne das ZRB-Modul kaufen zu müssen?

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Lieferfähigkeit

von Karl Friedrich Müller am 02.03.2020 um 17:08 Uhr

Dazu müsste man ISO und Ethanol erst mal bekommen
Und ja. Ich hab es verpennt, bzw. nicht damit gerechnet. Ein bisschen hab ich noch. Für Rezepturen und Notfälle

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AW: Lieferfähigkeit

von Roland Mückschel am 02.03.2020 um 17:41 Uhr

Da können Sie doch nichts dafür.
Die sollen halt ne Rezeptur ohne Alkohol
veröffentlichen.
Und ohne Behältnis.
Vielleicht Löschkalk in der Kruke.
Schnell mal Kruken bestellen.

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