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Unterstützung für Apotheken
Desinfektionsmittel-Rezepturen in der Ziegler Rezepturbibliothek
Die Hersteller industriell gefertigter Desinfektionsmittel können die Bevölkerung derzeit nicht mehr ausreichend bedienen. Einzige Möglichkeit dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, ist daher – einmal mehr – die Besinnung auf eine pharmazeutische Kernkompetenz: die Herstellung von Desinfektionsmitteln im Rezeptur- oder Defekturmaßstab. Um die Apotheken hierbei zu unterstützen, wurden kurzfristig neue Herstellvorschriften für Desinfektionsmittel in die Ziegler Rezepturbibliothek aufgenommen. Sie basieren auf geprüften Vorschriften aus Krankenhausapotheken sowie Empfehlungen der WHO.
Die geprüften Standardrezepturen nutzen die denaturierende Wirkung von Ethanol, Propanol oder 2-Propanol auf virale Oberflächen- beziehungsweise Membranproteine. Zusätzlich enthalten die meisten Formulierungen Wasserstoffperoxid, um eventuell. in der Lösung vorhandene Sporen abzutöten. Um die Akzeptanz des Produkts zu verbessern, wird Glycerol als Hautpflege-Feuchthaltemittel zugesetzt. Eine der Formulierungen enthält zusätzlich Isopropylmyristat als rückfettendes Agens.
Bei Arzneimitteln gilt keine Biozid-Verordnung
Die Eigenherstellung von Desinfektionsmitteln gemäß ZRB-Vorschrift in der Apotheke ist auch deshalb möglich, weil die dort gelisteten Hautdesinfizientien als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Sie unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz und nicht der Biozid-Verordnung, die die Herstellung von Desinfektionsmitteln ohne Arzneimittelstatus reglementiert.
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Vollständige Herstellungsanweisungen in der ZRB
Um den Apotheken die Herstellung der Desinfektionsmittel so leicht wie möglich zu machen, wurden in der Ziegler Rezepturbibliothek® (ZRB-Modul) des Dr. Lennartz Laborprogramms, kurzfristig vollständige Herstellungsweisungen zur Verfügung gestellt. Die Dokumente enthalten, neben einer ausführlichen Beschreibung der einzelnen Herstellungsschritte, auch geeignete Qualitätskontrollen sowie alle relevanten Informationen für das Rezepturetikett. Alle Angaben lassen sich mit wenigen Mausklicks in das Herstellungsprotokoll übernehmen.
Tab. 1: Die neuen Hautdesinfizientien der Ziegler Rezepturbibliothek® (ZRB)
ZRB D08‑32 | 2-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens (ZRB D08-32) |
ZRB D08‑33* | 2-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens mit Glycerol (ZRB D08-33) |
ZRB D08‑34 | Ethanolisches Hautdesinfiziens 70 % bzw. 80 % (V/V) (ZRB D08-34) |
ZRB D08‑35* | Ethanolisches Hautdesinfiziens 80 % (V/V) mit Glycerol (ZRB D08-35) |
* von der WHO empfohlene Hautdesinfizientien |
9 Kommentare
Unterstützung für die Apotheke
von Karsten Kiepert am 04.03.2020 um 13:10 Uhr
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Einfach machen
von Matzr am 04.03.2020 um 1:38 Uhr
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Biozidverordnung?
von Heiko Barz am 03.03.2020 um 12:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Biozidverordnung
von Ariel Rosenmond am 18.03.2020 um 19:11 Uhr
Rezepturhinweise
von Gerhard Zück am 03.03.2020 um 10:03 Uhr
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Bio
von k3k3 am 03.03.2020 um 0:53 Uhr
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Eigenwerbung OK,
von Christian Becker am 02.03.2020 um 18:24 Uhr
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Lieferfähigkeit
von Karl Friedrich Müller am 02.03.2020 um 17:08 Uhr
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AW: Lieferfähigkeit
von Roland Mückschel am 02.03.2020 um 17:41 Uhr
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