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Kommentar
Problemorientiertes Arbeiten par excellence bei der ABDA
Die Apotheken im Land leisten derzeit Großartiges. Neben dem üblichen Tagesgeschäft beruhigen sie die Menschen, klären auf – und mischen Desinfektionsmittel, weil keine fertigen Präparate mehr zu haben sind. Doch statt Lösungen (und die gibt es) aufzuzeigen, wie letzteres rechtssicher funktionieren kann, hat die Standesvertretung erst einmal nichts besseres zu tun, als zu erklären, dass das nicht erlaubt sei. Genauso geht problemorientiertes Arbeiten, findet DAZ.online Chefredakteurin Julia Borsch.
Stuttgart – 05.03.2020, 06:00 Uhr

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Telefonische Krankmeldung bis 4. Mai möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat – wie am Montag angekündigt – eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte beschlossen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege darf befristet bis zum 4.Mai 2020 eine telefonische Anamnese und eine Krankmeldung von sieben Kalendertagen erfolgen. Die Arbeitsunfähigkeit darf bei Fortdauern der Erkrankung um weitere sieben Tage verlängert werden.
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