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Die FDP-Bundestagsfraktion zeigte sich in einer Anfrage an die Regierung besorgt, dass die aktuellen Ausschreibungen der Cannabis-Agentur den steigenden Bedarf an Medizinalcannabisblüten wohlmöglich nicht decken könnten. In der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums heißt es jedoch, dass zwar starke Umsatzzuwächse für die unverarbeiteten Blüten sowie Zubereitungen und Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis zu verzeichnen seien. Dennoch gehe man davon aus, dass der Bedarf durch die Vergabeverfahren und über Importe gedeckt werden könne.
Seit März 2017 können Ärzte in begründeten Ausnahmefällen Cannabis-Blüten, Extrakte, Rezeptur- und Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis als Betäubungsmittel verschreiben. Bedingung hierfür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern (vgl. § 31 SGB V). Das Endocannabinoidsystem gilt schon seit Langem als Erfolg versprechender therapeutischer Ansatzpunkt. Die GKV-GAMSI-Statistik weist für den Zeitraum September 2018 bis September 2019 starke Umsatzzuwächse bei Cannabisprodukten aus. Die FDP zeigte sich daher in ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/17030) besorgt, dass der offensichtlich steigende Bedarf an Medizinalcannabisblüten wohlmöglich nicht gedeckt werden könne.
In Deutschland darf Cannabis sativa L. zur Ernte der weiblichen Blüten nur nach erfolgter Genehmigung durch die am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ansässige Cannabis-Agentur angebaut werden. Bis zur Lieferfähigkeit des deutschen Anbaus – geplant für das vierte Quartal 2020 – soll der Bedarf weiter über Importe gedeckt werden, geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor (Drucksache 19/17363). Im Ergebnis des Vergabeverfahrens „Cannabis für medizinische Zwecke“ sei mit den Vertragspartnern eine gesamte Jahresplanmenge für 2020 von 2.600 kg vorgesehen worden. Es wurde abermals betont, das nach aktuellem Stand ein Export nicht vorgesehen sei. „Im Falle eines gegebenenfalls weiteren Vergabeverfahrens werden die bis dahin vorliegenden Erfahrungen durch das BfArM ausgewertet und soweit erforderlich berücksichtigt werden“, so das BMG.
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Das BMG legte in seiner Antwort außerdem weitere Zahlen der GKV für den Zeitraum Januar 2019 bis Oktober 2019 vor (Stand. 31.01.2020): Der Positivtrend setzt sich auch hier fort. Während bei den cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln die Umsätze mit Canemes (Wirkstoff: Nabilon) stagnierten, stiegen die Zahlen für das bereits 2011 eingeführte Sativex (Wirkstoffe: Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol) weiter an. Bei den unverarbeiteten Cannabisblüten (Cannabis flos) war ein Zuwachs von 38,7 Prozent über die zehn Monate zu verzeichnen. Noch deutlich stärker stiegen mit 74,9 Prozent die Umsätze durch cannabishaltige Zubereitungen an. Dies umfasst sowohl cannbinoidhaltige Stoffe in unverarbeiteter Form als auch in Zubereitungen sowie Cannabisblüten in Zubereitungen, die hier zusammengefasst werden, da erst im April 2019 drei neue Sonder-Pharmazentralnummern eingeführt wurden. Cannabishaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer erlebten derweil einen Rückgang von 32,6 Prozent, allerdings sind die Umsatzzahlen mit durchschnittlich 24.100 Euro monatlich mit Abstand der kleinste Posten.
Den tatsächlichen Bedarf könne man aber aufgrund verschiedener, ineinandergreifender Faktoren, wie Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten, Dauer der Behandlung, Häufigkeit der Verordnung sowie verordnete Mengen, prospektiv nicht abschließend beziffern. Dennoch gehe man davon aus, „dass der Bedarf an Medizinalcannabisblüten in Deutschland durch das derzeitige und nachfolgende Vergabeverfahren der Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie über Importe, die rechtlich auch weiterhin möglich bleiben, gedeckt werden kann“, heißt es in der Vorbemerkung.
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