Versorgung aufrechterhalten

Kammer: Über verkürzte Apotheken-Öffnungszeiten nachdenken

Berlin - 16.03.2020, 07:00 Uhr

Die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt empfiehlt den Apothekeninhabern im Land, bei Personalengpässen über verkürzte Öffnungszeiten nachzudenken. (Foto: imago images / Peters)

Die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt empfiehlt den Apothekeninhabern im Land, bei Personalengpässen über verkürzte Öffnungszeiten nachzudenken. (Foto: imago images / Peters)


Welche Bedeutung die Apotheken während der aktuellen Coronakrise haben, zeigt sich nicht nur hierzulande. In einigen europäischen Ländern gehören die Apotheken zu den wenigen Geschäften, die noch geöffnet haben dürfen. In Deutschland soll es nicht so weit kommen. Damit die Versorgung durch die Apotheken stabil und erhalten bleibt, empfiehlt die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt den Apotheken im Land nun, bei gravierenden Personalengpässen, die Öffnungszeiten einzuschränken.

Welche Bedeutung die Apotheken während der aktuellen Coronakrise haben, zeigt sich nicht nur hierzulande. In einigen europäischen Ländern gehören die Apotheken zu den wenigen Geschäften, die noch geöffnet haben dürfen. In Deutschland soll es nicht so weit kommen. Damit die Versorgung durch die Apotheken stabil und erhalten bleibt, empfiehlt die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt den Apotheken im Land nun, bei gravierenden Personalengpässen, die Öffnungszeiten einzuschränken.

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Kammer: Arzneimittelversorgung hat oberste Priorität

Trotzdem sieht die Landesapothekerkammer, dass angespannte Zeiten auf die etwa 580 Apotheken in dem Bundesland zukommen könnten. In einem Brief an alle Apothekenleiter erklärt die Kammer: „Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat gerade in dieser Ausnahmesituation besondere Priorität.“ Die Inhaber werden derzeit gebeten, in ihren Teams die folgenden Punkte zu klären:

1) Die Apotheker sollen klären, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um den Betrieb in bestehendem Umfang aufrechtzuerhalten. Als Beispiele nennt die Kammer Arbeitszeitverlagerung sowie verkürzte beziehungsweise verlängerte Arbeitszeiten.

2) Wenn der normale Betrieb allerdings nicht mehr möglich ist, seien verkürzte Öffnungszeiten in die Überlegung miteinzubeziehen. Die Kammer schlägt die Kernöffnungszeiten 9 bis 12 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr vor. Auch Schließungen am Mittwochnachmittag und am Samstag wären denkbar. Allerdings: Jede Verkürzung sollen die Apotheker Kammer anzeigen.

3) Wenn sogar weitergehende Maßnahmen nötig werden, etwa eine befristete Schließung, sollen die Inhaber bitte vorher die Kammer kontaktieren. Die Kammer werde ihre Entscheidungen immer auch mit Blick auf die regionale Versorgungssituation treffen, heißt es weiter.

Abschließend teilt die Kammer mit: 


Wir wissen, dass die nächsten Wochen für Sie alle eine extreme Belastungssituation bedeuten. Sie denken an Ihre Patienten, die Sie brauchen und für die Sie immer da und einsatzbereit sind. Denken Sie aber auch an die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Ihre eigene Gesundheit, bevor die Überlastungsgrenzen erreicht oder sogar überschritten sind!“

Schreiben der Kammer Sachsen-Anhalt



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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