Freie Apothekerschaft

Neue Anzeigen gegen Quoka wegen rezeptfreier Zopiclon-Tabletten

Berlin - 16.03.2020, 14:00 Uhr

Der Verein „Freie Apothekerschaft" hat wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Anzeige gegen das Unternehmen Quoka erstattet, da er auf der Online-Plattform Angebote über rezeptpflichtige Schlafmittel gefunden hatte. (s / Screenshot: Quoka.de)

Der Verein „Freie Apothekerschaft" hat wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Anzeige gegen das Unternehmen Quoka erstattet, da er auf der Online-Plattform Angebote über rezeptpflichtige Schlafmittel gefunden hatte. (s / Screenshot: Quoka.de)


Der Verein Freie Apothekerschaft beackert das Thema apotheken- und rezeptpflichtige Arzneimittel auf Online-Marktplätzen seit Jahren. Dabei ist der Verein auf der Internetplattform Quoka wieder auf zwei Angebote gestoßen, die ganz offensichtlich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Dort wurden rezeptpflichtige Schlafmittel inseriert. Der Verein erstattet jetzt Anzeige gegen Quoka, da die Plattform trotz mehrfacher Hinweise die Angebote nicht gelöscht haben soll.

Quoka ist ähnlich wie Ebay-Kleinanzeigen eine Online-Plattform für private Kleinanzeigen. Dort hat der Verein „Freie Apothekerschaft" jetzt erneut zwei Angebote für verschreibungspflichtige Präparate entdeckt. Dieses Mal: das Schlafmittel Zopiclon. Laut Angaben des Vereins hat die Firma trotz mehrfacher Hinweise nicht reagiert und die Angebote nicht gelöscht. Daher hat der Verein jetzt bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Klage wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eingereicht. 

Screenshot des Quoka-Inserats, Stand 11:30 Uhr, 16. März 2020

Bei einem der Inserate ist eine N2-Packung Zopiclon STADA® 7,5mg abgebildet. Einnahmehinweise, Altersbeschränkungen oder Warnungen vor Kontraindikationen und Interaktionen sind nicht zu sehen. In der Beschreibung heißt es lediglich: „Kunden, die bei Online-Apotheken Schlaftabletten rezeptfrei bestellen, sind im eigenen Interesse dazu angehalten, die Verbraucherinformation auf dem Beipackzettel genau zu lesen und deren Hinweise gewissenhaft zu befolgen.“ Immerhin wird hier noch auf das Suchtpotenzial hingewiesen. Dass eine unsachgemäße Einnahme schwere Folgen haben kann, scheint dem zweiten Anbieter noch unwichtiger zu sein: „Ärzte sind besorgt, während sich die schlaflosen Patienten über die freie Verfügbarkeit von Zopiclon & Co. freuen.“

Beide Anzeigen verweisen auf die Internetseite eu-rezeptfrei.net. Dort wird offensiv damit geworben, dass Kunden viele weitere Rx-Präparate einfach ohne Rezept bestellen können. Darunter sogar auch Betäubungsmittel wie Tilidin und Ritalin. Derartige Seiten offerieren die illegalen Medikamente häufig auch gleichzeitig auf Online-Marktplätzen, wie Amazon, Ebay oder Quoka. Der Verein Freie Apothekerschaft beackert dieses Thema seit Jahren und fordert die Politik immer wieder zum Handeln auf. Im Bundestag war das Thema sogar schon aufgegriffen worden, als sich im vergangenen Sommer eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr damit beschäftigt hatte. 

Das Bundesgesundheitsministerium sah damals allerdings wenig Grund zum Handeln. Das Ministerium verwies auf § 43 des Arzneimittelgesetzes, in dem die Apothekenpflicht festgehalten ist. Und erklärte dann: „Die Regelungen zur Apothekenpflicht und zur Überwachung der Regelungen des AMG durch die Länder sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, einen hinreichenden Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.“ Es folgte ein Hinweis darauf, dass auch Plattformbetreiber sich strafbar machen, wenn „gesetzliche Voraussetzungen“ erfüllt sind. Außerdem könnten die Plattformbetreiber wegen Beihilfe bestraft werden, wenn dem Verkäufer etwas vorgeworfen werden kann.

Quoka: Wir lehnen solche Anzeigen ab

Inzwischen hat sich die Online-Plattform gegenüber DAZ.online geäußert*:


Als Online-Marktplatz mit großer Reichweite sind wir uns unserer gesetzlichen wie auch ethischen und moralischen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Kleinanzeigen bewusst. Aufgrund des enormen täglichen Anzeigenpensums können wir die manuelle Überprüfung aufgegebener Anzeigen jedoch nur in bestimmten Bereichen garantieren. Unabhängig von einer manuellen Kontrolle werden jegliche aufgegebene Anzeigen vor der Veröffentlichung jedoch durch verschiedene automatisierte Kontrollen überprüft. Unter anderem kommen hierbei Worterkennungsmechanismen zum Tragen, welche Nennungen uns bekannter verschreibungspflichtiger Medikamente detektieren und die Veröffentlichung der Anzeige im Falle eines Treffers unterbinden. Die zugehörigen Wortlisten aktualisieren wir stetig. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu einer Veröffentlichung einer unerwünschten oder unpassenden Anzeige kommen, können unsere Nutzer diese bei uns melden und dadurch in manuelle Prüfung geben.Die beiden von der DAZ beschriebenen Kleinanzeigen wurden uns einmalig und nicht, wie im Bericht angegeben, mehrfach gemeldet. Aufgrund einer Fehlbeurteilung eines einzelnen Mitarbeiters wurden die Anzeigen im Anschluss leider nicht deaktiviert. Für diesen Fehler entschuldigen wir uns in aller Form. Darüber hinaus kam es jedoch zu keinem Zeitpunkt zu einer Kontaktaufnahme seitens des Vereins „Freie Apothekerschaft“. Einem kooperativen Dialog zur Unterbindung entsprechender Anzeigen stehen wir mehr als offen gegenüber.Nach unserer Informierung durch den Bericht der DAZ haben wir die Inserate umgehend gelöscht und den zugehörigen Nutzeraccount deaktiviert. Entsprechende Anzeigenhalte lehnen wir ausnahmslos ab.“

Quoka-Sprecher


* Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit einem Statement von Quoka aktualisiert.


Svea Türschmann
redaktion@daz.online


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