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Ernährungsministerium und Verbraucherzentralen warnen
Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel zur COVID-19-Prävention!
Immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln suggerieren und werben damit, dass die Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vorbeugen könne. Vor allem im Internet finden sich äußerst fragwürdige Versprechen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Verbraucherzentralen warnen Verbraucher ausdrücklich, sich hiervon nicht in die Irre führen zu lassen.
Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung gibt es bislang bekanntlich keine Arzneimittel, ebenso wenig eine Schutzimpfung zur Prävention. Doch es gibt einige Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die suggerieren, ihre Mittel könnten zur Vorbeugung einer Infektion eingesetzt werden. Darunter finden sich den Verbraucherzentralen zufolge beispielsweise Präparate mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen).
Dazu stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun klar:
- Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, dass eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
- Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
- Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
- Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.
Klöckner: Mit der Angst spielt man nicht!
Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) ist empört angesichts der im Internet kursierenden Angebote, die anderes vorspiegeln: „Man spielt nicht mit der Angst der Menschen. Diese Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!“
Ihr Ministerium weist darauf hin: Lebensmitteln – zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel zählen – dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Will man dennoch mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, so ist die Health-Claims-Verordnung (HCVO) einschlägig. Sie lässt nur solche Aussagen zu, wenn sie hier ausdrücklich aufgeführt sind. In Bezug auf das noch neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 liegen solche genehmigten Aussagen aber nicht vor.
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Plattformen sollen besser auf unzulässige Angebote aufpassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird sich laut BMEL nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger „Corona-Nahrungsergänzungsmittel“ zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote falle allerdings in die Zuständigkeit der Länder, sodass eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene nicht möglich sei.
Auch die Verbraucherzentralen haben bereits vor der irreführenden Werbung von NEM-Anbietern gewarnt. Ebenso vor aktuellen „unsinnigen Tipps“, man könne sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen.
Weitere Informationen der Verbraucherzentralen rund um das neuartige Cornonavirus finden Sie hier.
3 Kommentare
Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel zur COVID-19-Prävention
von Michael Ernst Müller am 06.04.2020 um 2:04 Uhr
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Zum kotzen
von Winkler am 23.03.2020 um 21:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zum kotzen
von Benjamin Schäfer am 23.03.2020 um 22:49 Uhr
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