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Apothekerkammer Baden-Württemberg
Desinfektionsbestandsportal – wer hat noch Desinfektionsmittel?
Welche Apotheke hat noch wie viel Desinfektionsmittel? Um den Informationsaustausch zu vorrätigen Desinfektionsmitteln in den Apotheken Baden-Württembergs zu erleichtern, haben die Landesapothekerkammer und die Landesärztekammer gemeinsam mit den Ministerien ein Desinfektionsmittelbestandsportal erstellt.
Desinfektionsmittel sind in Zeiten der Corona-Pandemie Mangelware. Großes Hin und Her gab es in den vergangenen Wochen bereits bei der rechtlichen Einordnung – Arzneimittel oder Biozid –, wenn Apotheken Händedesinfektionsmitteln selbst herstellen. Neben diesem rein theoretischen Problem ist es dieser Tage vor allem nicht leicht, überhaupt noch an die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zu kommen – und dennoch gelingt dies manchen Apothekern immer wieder und sie produzieren Nachschub. Bedarf dürften vor allem Ärzte haben.
Für Ärzte und Apotheker
Die Landesapothekerkammer und die Landesärztekammer in Baden-Württemberg wollen den direkten Austausch zwischen Apothekern und Ärzten zu verfügbaren Desinfektionsmitteln erleichtern. Gemeinsam mit den Ministerien haben die beiden Heilberufekammern dazu ein Desinfektionsbestandsportal errichtet. Dort können baden-württembergische Apotheken eintragen, wie viel Hände- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung stehen, die baden-württembergischen Ärzte sind ebenfalls an das Portal angeschlossen. Sie sehen nach Registrierung schnell und einfach, welche Apotheke wie viel Desinfektionsmittel noch vorrätig hat und können dann gezielt Kontakt mit ihr aufnehmen. Das Desinfektionsmittelportal wird bereits seit vergangenem Freitag (20.03.2020) genutzt, das Angebot wird laut LAK Baden-Württemberg gut angenommen.
Nur Apothekenleiter können Desinfektionsmittel melden
Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, betont: „Uns als Landesapothekerkammer ist es ein Anliegen, in solch schweren Zeiten die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten soweit es geht zu erleichtern. Die Gesundheit der Patienten steht für uns weiterhin im Mittelpunkt“.
Wichtig: Die Datenbank ist ausschließlich Apotheken und Ärzten vorbehalten. Für Apotheker gilt zudem: Eine Eintragung ist dem Apothekenleiter vorbehalten, da das Bestandsportal im Apothekenleiterportal integriert ist.
1 Kommentar
Das nennt man dann wohl...
von Minando VomBerge am 25.03.2020 um 13:44 Uhr
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