Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel

Schweiz: Zur Rose will Ausnahmegenehmigung für OTC-Versand

Stuttgart - 24.03.2020, 17:20 Uhr

Zur Rose will während der Coroankrise Erleichterungen beim Versand von OTC-Arzneimitteln in der Schweiz. Man wolle dadurch die Apotheken vor Ort entlasten und deren exponiertes Personal. (t/Foto: Zur Rose)

Zur Rose will während der Coroankrise Erleichterungen beim Versand von OTC-Arzneimitteln in der Schweiz. Man wolle dadurch die Apotheken vor Ort entlasten und deren exponiertes Personal. (t/Foto: Zur Rose)


In der Schweiz gelten besondere Regeln für den OTC-Versand. Rezeptfreies darf dort nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über den Versandhandel bezogen werden. Angesichts der Coronakrise würde nun der DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose auch gerne verschreibungsfreie Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel verschicken und fordert deswegen eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Als Begründung führt Zur Rose unter anderem die Entlastung stationärer Apotheken und deren exponierten Personals an.

Während in Deutschland der Löwenanteil der im Versandhandel 
verkauften Arzneimittelpackungen die Selbstmedikation betrifft, ist die Situation in der Schweiz eine gänzlich andere. Hier dürfen nämlich nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt, nämlich wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose hatte in der Vergangenheit bereits versucht, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten.

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Nun unternimmt der Konzern einen neuen Anlauf. Anlass ist die aktuelle Coronakrise. Laut einer Pressemeldung fordert Zur Rose eine Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel. Der Antrag soll dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat seit dem gestrigen Montag vorliegen. Das Coronavirus schränke das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein, schreibt die DocMorris-Mutter in ihrer Mitteilung.  Der Versandhandel habe eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen. Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln sei jedoch nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts erlaubt. Deshalb fordere man eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel (OTC-Medikamente). Versandapotheken könnten jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten, schreibt zur Rose weiter. Sie würden helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasteten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.

Zudem stellten Versandapotheken wie Zur Rose für Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten eine unkomplizierte, rasche und sichere Versorgung sicher. Die Ausnahme solle gelten, solange die Schweizer COVID-19-Verordnung in Kraft ist. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Augenwischerei

von Dr. Internet am 27.03.2020 um 0:35 Uhr

Wenn die Versorgung dadurch gesichert ist, sollte es doch kein Problem sein...

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Entlasten? Um was?

von Pharmi am 24.03.2020 um 19:41 Uhr

Bei der Entlastung geht's wohl eher um finanzielle Entlastung... Man kann den Schweizern nur wünschen sich nicht in die Irre führen zu lassen...

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