Arzneimittel- und Apothekenrecht während der Krise

Enorme Vollmachten für das Bundesgesundheitsministerium

Am Mittwoch hat der Bundestag dem Bundesgesundheitsministerium außergewöhnliche Vollmachten für weitreichende Anordnungen erteilt. Sie betreffen insbesondere die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten und auch den Betrieb von Apotheken. Das Bundesgesundheitsministerium kann während der Pandemie praktisch alle versorgungsrelevanten Regeln in eigener Verantwortung anpassen, beispielsweise auch die Rabattverträge und die Regeln für die Hilfsmittelversorgung aussetzen. Für Freitag wird die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Vollmachten erwartet.