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AMVV vesrus heilberufliches Ermessen
Dürfen Apotheken mehr als eine Packung Paracetamol abgeben?
Packungen, die mehr als 10 g Paracetamol enthalten, unterliegen der Verschreibungspflicht. Aber bedeutet das, dass auch in der Selbstmedikation nicht mehr auf einmal abgegeben werden darf? In der Apothekerschaft gehen die Meinungen darüber auseinander, ob jeweils nur eine Packung erlaubt ist oder es – wie bei jedem anderen OTC-Arzneimittel auch – im heilberuflichen Ermessen des Apothekers liegt, wie viele Packungen er gleichzeitig verkauft.
Bei einer ganzen Reihe von Wirkstoffen hängt die Verschreibungspflicht davon ab, wie hoch die Einzeldosis ist und wie viele Einheiten beziehungsweise wie viel Wirkstoff in einer Packung enthalten ist. Omeprazol ist zum Beispiel laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in einer Einzeldosis von 20 mg und Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff ohne Rezept zu haben. Naratriptan gibt es in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen bis 2,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 5 mg je Packung ebenfalls ohne Rezept. Auch für Paracetamol gibt es seit einigen Jahren solche Beschränkungen. Hier dürfen zur oralen Anwendung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und/oder Fieber maximal 10 g Paracetamol pro Packung enthalten sein.
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Es stellt sich daher immer wieder, und angesichts der aktuellen Paracetamol-Hamsterkäufe gerade verstärkt, die Frage, ob man daraus ableiten kann, dass jeweils nur eine Packung abgegeben werden darf? Oder obliegt diese Entscheidung dem heilberuflichen Ermessen eines jeden Apothekers?
Heilberufliches Ermessen oder Verschreibungspflicht?
Wir haben bei der Arzneimittelrechtsexpertin Dr. habil. Sabine Wesser nachgefragt. Sie erklärt gegenüber DAZ.online: „Die AMVV nennt die Packungsgröße, die verschreibungspflichtig ist. Die Abgabe von Packungsgrößen, die von der Verschreibungspflicht nicht erfasst sind, wird durch die AMVV nicht berührt.“ Deswegen haben ihrer Ansicht nach diejenigen recht, die die Abgabe mehrerer solcher OTC-Packungen in das heilberufliche Ermessen der abgebenden Person stellen.
Für die Praxis heißt das – lässt man die aktuelle Beschränkung aufgrund der Engpässe mal außen vor –, dass es grundsätzlich möglich ist, mehrere Packungen Paracetamol (oder Naratriptan oder Omeprazol) abzugeben. Vorausgesetzt es gibt einen plausiblen Grund dafür und keinen Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung oder eine Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Ob das der Fall ist, muss jeder Apotheker selbst einschätzen. Das gilt allerdings auch für alle anderen OTC-Wirkstoffe, immer und ganz unabhängig davon, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtig sind oder nicht.
8 Kommentare
Paracetamol
von Kiramo69 am 30.03.2020 um 15:56 Uhr
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AW: Paracetamol
von Fey am 31.03.2020 um 10:05 Uhr
Paracetamol
von Klaus Augustin am 30.03.2020 um 14:05 Uhr
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Paracetamol-Vergiftung
von Dr. Mauz am 30.03.2020 um 13:41 Uhr
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AW: Paracetamol-Vergiftung
von Christina am 30.03.2020 um 23:38 Uhr
Versender fragen nicht
von Reinhard Rokitta am 30.03.2020 um 8:50 Uhr
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Abgabe
von Conny am 30.03.2020 um 8:31 Uhr
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AW: Abgabe
von Kiwani am 31.03.2020 um 17:03 Uhr
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