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Erleichterungen der Austauschpflicht
Das sind die neuen (temporären) Rabattvertragsregeln
Vorläufig bis zum 30. April gelten für Apotheken Erleichterungen zur Austauschpflicht bei allen GKV-Rezepten. Zu der bereits von der ABDA gemeldeten Einigung wurden nun Einzelheiten bekannt. Die Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband betrifft demnach Rabattverträge, die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel und die Abgabe von Importen. Bei der Packungsauswahl gelten die Regeln für die Akutversorgung.
Süsel – 02.04.2020, 07:00 Uhr

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Rabattverträge jetzt bundesweit eingeschränkt
Für die meisten GKV-Versicherten gilt schon jetzt, dass sie nicht noch ein zweites Mal in die Apotheke kommen müssen, wenn der Apotheker das Rabattarzneimittel der jeweiligen Krankenkasse gerade nicht da hat. Denn die meisten großen Krankenkassen haben aufgrund der Coronakrise ihre Rabattverträge eingeschränkt, damit die Zahl der Apothekenbesuche reduziert wird. Eine bundesweite Regelung gab es dazu aber nicht. Nun haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband auf eine kassenübergreifende Einschränkung der Rabattverträge geeinigt.
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