Erleichterungen der Austauschpflicht

Das sind die neuen (temporären) Rabattvertragsregeln

Vorläufig bis zum 30. April gelten für Apotheken Erleichterungen zur Austauschpflicht bei allen GKV-Rezepten. Zu der bereits von der ABDA gemeldeten Einigung wurden nun Einzelheiten bekannt. Die Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband betrifft demnach Rabattverträge, die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel und die Abgabe von Importen. Bei der Packungsauswahl gelten die Regeln für die Akutversorgung.