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Ambulante COVID-19-Behandlungen
Kammer: Apotheken sollen sich mit Morphin bevorraten
Laut offiziellen Angaben wurden bis zum 1. April in Deutschland 1876 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt. 745 Behandlungen sind bereits abgeschlossen. Insgesamt wurden demzufolge 1532 Patienten beatmet. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weist die Apotheken im Bundesland nun darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass einige schwer Erkrankte auch ambulant versorgt werden müssen. Die Apotheken sollen sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten.
Berlin – 02.04.2020, 14:00 Uhr

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Opioide und Benzodiazepine sicher kombinieren
Die
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Abweichend von der Zulassung
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