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ABDA zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Schmidt: Spahns Entwurf entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen
Am gestrigen Montag hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Entwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt. Er enthält verschiedene Ausnahmeregelungen, die die Patientenkontakte in der Apotheke und somit das Infektionsrisiko minimieren sollen. Die ABDA begrüßt in einem ersten Statement die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Regelungen entsprächen weitestgehend den eigenen Vorschlägen für die Absicherung der Versorgung, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Der Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, den Jens Spahns Ministerium am gestrigen Montag vorgelegt hat, wird der Bezeichnung „Eilverordnung“ – denn um eine solche handelt es sich – absolut gerecht: Nur bis heute haben die Verbände Zeit, sich zu den Vorschlägen zu äußern – allesamt Maßnahmen, die darauf abzielen die Zahl der Patientenkontakte vor allem in Apotheken, aber auch in Arztpraxen zu reduzieren und das Infektionsrisiko damit zu minimieren. Da die Verordnung nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, kann Spahn sie sehr kurzfristig in Kraft treten lassen. Sie enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen, die die Apotheken direkt betreffen.
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Schmidt: Apotheken können jetzt effektiver handeln
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – begrüßt die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geplanten Neuregelungen. Der am 6. April 2020 veröffentlichte Referentenentwurf sehe unter anderem vor, dass die Apotheken für ihre Botendienste während der Corona-Pandemie mit jeweils fünf Euro pro Lieferort vergütet werden, heißt es in einem Statement. Darüber hinaus könnten sie bei Lieferengpässen von der Packungsgröße oder Wirkstärke eines Medikamentes abweichen oder es nach Rücksprache mit dem Arzt gegen ein ähnliches (aut simile) austauschen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärt dazu: „Die Apotheken stehen im Kampf gegen das Coronavirus mit an der Front und können jetzt effektiver handeln. Die Regelungen entsprechend weitestgehend unseren Vorschlägen für die Absicherung der Versorgung. Das ist gut. Die neue Verordnung erlaubt es, die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke zu verringern und Risikogruppen zu schützen. Die zusätzlichen Spielräume bei der Arzneimittelabgabe verhindern, dass Patienten bei einem Lieferengpass nochmal in die Apotheke kommen müssen, und die aufsuchende Betreuung über den Botendienst hilft gerade besonders gefährdeten älteren Menschen und chronisch Kranken, Wege und Infektionsrisiken zu vermeiden.“
3 Kommentare
Nachschuss von Spahn ... Tormann mit Siegerlächeln war schon auf Fototermin ...
von Christian Timme am 08.04.2020 um 19:48 Uhr
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das Lächeln des F.Schmidt
von Heiko Barz am 08.04.2020 um 11:16 Uhr
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ABDA
von Karl Friedrich Müller am 07.04.2020 um 11:44 Uhr
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