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Erleichterte Quarantäne bei Personalmangel
RKI: Pharmazeutisches Personal essenziell und hochspezialisiert
Gelten erleichterte Quarantänemaßnahmen auch für pharmazeutisches Personal? Das Robert Koch-Institut hat nachgebessert, und zwar bei den „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel" – und dazu gehört Pharmazeutisches Personal. Zuvor umfassten die Empfehlungen, die verkürzte Quarantäne bei Personalmangel ermöglichen, nur „medizinisches Personal“, selbst das BMG positionierte sich nicht, ob diese zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung auch für Apotheker gelten. Nun ist es eindeutig, aber auch kein Freifahrschein.
Gehören auch Apotheker und PTA zum vom Robert Koch-Institut (RKI) umrissenen „medizinischen Personal“? Diese Frage hatte in der vergangenen Woche für viel Unmut und Unsicherheit in der Apothekerschaft geführt, nachdem das RKI „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel“ veröffentlicht hatte. Diese sahen unter anderem vor, bei relevantem Personalmangel, wenn die adäquate Versorgung von Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung erschöpft sind, Quarantäneregeln zu lockern oder auch medizinisches Personal mit Erkältungssymptomen einzusetzen. Dadurch sollen die beiden konkurrierenden Ziele
- Infektionsschutz durch Absonderung von potenziell infiziertem Personal und
- die Aufrechterhaltung der medizinische Versorgung von Patienten
erreicht werden.
BMG verweist auf Gesundheitsämter
Dass auch Apotheken für die (Arzneimittel-)Versorgung der Bevölkerung essenziell sind, war vielleicht zunächst vergessen worden. Zumindest wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage von DAZ.online nicht bestätigen, dass die erleichterten RKI-Empfehlungen bei Personalmangel entsprechend auch für Apotheken gelten. Das BMG beschränkte sich stattdessen auf den Hinweis, dass betroffene Apotheken sich mit den zuständigen Gesundheitsämtern besprechen sollten.
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Apotheker appellieren an Gesundheitsämter
Der Apothekerkammer und dem Apothekerverband Nordrhein war dies zu schwammig, sie appellierten dann sogar an die Gesundheitsämter. Sie forderten Klärung – das ist nun geschehen. Das RKI hat nachgebessert und jüngst „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur (KritIS) bei Personalmangel“ veröffentlicht. Pharmazeutisches Personal wird hier explizit erwähnt, als „essenzielles und/ oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal“. Allerdings sind die nun möglichen offiziellen Erleichterungen auch kein Freifahrschein für Unvorsichtigkeit, sondern stellen absolute Ausnahmeregelungen dar.
3 Kommentare
Auf jeden Fall: Kritische Dienstleistung
von Andreas P. Schenkel am 11.04.2020 um 11:39 Uhr
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Ich möchte nicht unken, aber...
von Tobias Kast am 08.04.2020 um 7:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ich fürchte, Sie haben Recht!
von Norbert Veicht am 08.04.2020 um 17:38 Uhr
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