RKI: Pharmazeutisches Personal essenziell und hochspezialisiert
Gehören auch Apotheker und PTA zum vom Robert Koch-Institut (RKI) umrissenen „medizinischen Personal“? Diese Frage hatte in der vergangenen Woche für viel Unmut und Unsicherheit in der Apothekerschaft geführt, nachdem das RKI „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel“ veröffentlicht hatte. Diese sahen unter anderem vor, bei relevantem Personalmangel, wenn die adäquate Versorgung von Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung erschöpft sind, Quarantäneregeln zu lockern oder auch medizinisches Personal mit Erkältungssymptomen einzusetzen. Dadurch sollen die beiden konkurrierenden Ziele
- Infektionsschutz durch Absonderung von potenziell infiziertem Personal und
- die Aufrechterhaltung der medizinische Versorgung von Patienten
erreicht werden.
BMG verweist auf Gesundheitsämter
Dass auch Apotheken für die (Arzneimittel-)Versorgung der Bevölkerung essenziell sind, war vielleicht zunächst vergessen worden. Zumindest wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage von DAZ.online nicht bestätigen, dass die erleichterten RKI-Empfehlungen bei Personalmangel entsprechend auch für Apotheken gelten. Das BMG beschränkte sich stattdessen auf den Hinweis, dass betroffene Apotheken sich mit den zuständigen Gesundheitsämtern besprechen sollten.
Der Apothekerkammer und dem Apothekerverband Nordrhein war dies zu schwammig, sie appellierten dann sogar an die Gesundheitsämter. Sie forderten Klärung – das ist nun geschehen. Das RKI hat nachgebessert und jüngst „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur (KritIS) bei Personalmangel“ veröffentlicht. Pharmazeutisches Personal wird hier explizit erwähnt, als „essenzielles und/ oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal“. Allerdings sind die nun möglichen offiziellen Erleichterungen auch kein Freifahrschein für Unvorsichtigkeit, sondern stellen absolute Ausnahmeregelungen dar.
Apotheker sind Personal der kritischen Infrastruktu
Die Handlungsoptionen sollen ausschließlich in Situationen zur Anwendung kommen, in denen ein relevanter KritIS-Personalmangel vorliegt und „alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind“, erklärt das RKI. Das Robert Koch-Institut begründet, dass die Anwendung der Optionen mit einem erhöhten Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen einhergehen. Zudem stellt das RKI klar, wer überhaupt auf die Ausnahmeregeln zurückgreifen darf: „Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss beschränkt bleiben auf essenzielles und/oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann, zum Beispiel Techniker in der Energie- und Wasserversorgung, Fluglotsen, IT-Ingenieure, Veterinärmedizinisches-, Pharmazeutisches- und Laborpersonal.“
Nur in Ausnahmesituationen
Und weiter: „Die Handlungsoptionen sind somit NICHT pauschal auf das gesamte Personal in den KritIS- Sektoren und Branchen anzuwenden.“ In jedem Fall sollte zudem ein betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen bestehen, beispielsweise mit Festlegung, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen sind, zum Beispiel Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um wechselnde Kontakte zu vermeiden et cetera. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass bei relevantem Personalmangel einzusetzendes Personal, welches als Kontaktperson eingestuft oder in absoluten Ausnahme-/Notfällen sogar infiziert ist, möglichst keinen unmittelbaren Kontakt mit „gesundem“ Personal hat.