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Auch die Apothekenpflicht ist nicht mehr sicher
Noch mehr Macht für Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nutzt seine neue Macht in Zeiten einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für weitere immense Eingriffe in die Strukturen der Arzneimittelversorgung. Der Referentenentwurf für eine „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ räumt den Bundesministerien für Gesundheit, Inneres und Verteidigung ein, Produkte des medizinischen Bedarfs, also unter anderem Arzneimittel, selbst oder durch beauftragte Stellen zu beschaffen, zu lagern, herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Bis heute sind die Verbände zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Berlin – Erstellt am 09.04.2020, 10:29 Uhr

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nutzt seine neue Macht in Zeiten einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für weitere immense Eingriffe in die Strukturen der Arzneimittelversorgung. Der Referentenentwurf für eine „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ räumt den Bundesministerien für Gesundheit, Inneres und Verteidigung ein, Produkte des medizinischen Bedarfs, also unter anderem Arzneimittel, selbst oder durch beauftragte Stellen zu beschaffen, zu lagern, herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Bis heute sind die Verbände zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Noch mehr Macht für Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nutzt seine neue Macht in Zeiten einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für weitere immense Eingriffe in die Strukturen der Arzneimittelversorgung. Der Referentenentwurf für eine „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ räumt den Bundesministerien für Gesundheit, Inneres und Verteidigung ein, Produkte des medizinischen Bedarfs, also unter anderem Arzneimittel, selbst oder durch beauftragte Stellen zu beschaffen, zu lagern, herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Bis heute sind die Verbände zu einer Stellungnahme aufgefordert.
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