Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Antikörpertests auf Corona – Risiko von Fehlinterpretation

Stuttgart - 14.04.2020, 09:00 Uhr

Spezifische, gegen SARS-CoV-2 gerichtete Antikörper sind frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. (m / Foto: Servoprax)

Spezifische, gegen SARS-CoV-2 gerichtete Antikörper sind frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. (m / Foto: Servoprax)


Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) warnt vor Antikörper-Schnelltests auf Corona: Sie eignen sich nur bedingt zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion, ein negatives Ergebnis schließt COVID-19 nicht aus, auch Kreuzrekativität mit anderen Coronaviren ist möglich. Problematisch ist nach Ansicht der AMK auch, dass Hersteller ihre SARS-CoV-2-Antikörpertests selbst zertifizieren dürfen. In einer Mitteilung klärt die AMK über klare Grenzen der Schnelltests auf Corona auf.

Vermehrte Anfragen zu den SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests laufen derzeit bei der AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) auf. Offenbar ist vieles unklar, weswegen die AMK nun in einer Mitteilung über „Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper über das Risiko von Fehlinterpretationen informiert. Die Testsysteme sind nur für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen.

Was detektieren die Antikörper-Schnelltests?

Tests weisen IgM- und IgG-Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus nach. IgM-Antikörper werden in der Frühphase einer Infektion gebildet. Im späteren Verlauf erfolgt ein Klassenwechsel zu IgG-Antikörpern.

Ab wann kann auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet werden?

Spezifische, gegen das Virus gerichtete Antikörper sind frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. Gesicherte Erkenntnisse zu dieser Serokonversion liegen für SARS-CoV-2-Infektionen noch nicht vor. Erste Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass diese zeitlich ähnlich verläuft wie bei der SARS-CoV-Infektion in 2002-2004.

Kreuzreaktivität und falsche Sicherheit

Antikörpertests sind nach Einschätzung der AMK somit nur bedingt geeignet, eine Infektion aufzuzeigen. Eine Infektion könne vorliegen, auch ohne dass sich bereits Antikörper detektieren lassen. Ein negatives Testergebnis schließe somit nicht aus, dass der Patient zum Zeitpunkt der Testung SARS-CoV-2-infiziert und auch infektiös ist. Die AMK sieht hier vor allem auch die Gefahr, dass sich die Patienten in falscher Sicherheit wiegen und die gebotene Hygienemaßnahmen vernachlässigen. Auch könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene Antikörper gegen andere Coronaviren kreuzreagieren und zu einem falsch-positiven Testergebnis führen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Antikörpertest

von Jacob Richter am 14.04.2020 um 14:35 Uhr

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AW: Antikörpertest

von Jan am 15.04.2020 um 11:10 Uhr

Auf dieser Webseite gibt es keinen Betreiber. Alle Links führen entweder auf die AGB-Seite, welche auch abmahnfähig weil komplett unvollständig ist oder funktionieren gar nicht.
Einzig die Kasse funktioniert - klar.

Wenn Ihr Test genauso seriös wie Ihre Abzockerseite ist, dann gute Nacht. Sollte redaktionell gelöscht werden.

AMK belebt ABDA...

von Christian Timme am 14.04.2020 um 9:21 Uhr

Es besteht noch Hoffnung...

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