Corona: G-BA stoppt telefonische Anamnese

Für Krankschreibungen wieder zum Arzt

Wer wegen leichten Atemwegsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, muss dafür ab 20. April wieder zum Arzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängert die bis 19. April geltende Frist zur telefonischen Krankschreibung nicht. Die telefonische Anamnese war seit 20. März aufgrund der Corona-Pandemie möglich. Arztbesuche sollten dadurch vermieden werden, Praxen entlastet und die Ansteckungsgefahr reduziert. Doch die Lage hat sich entspannt.