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Corona: G-BA stoppt telefonische Anamnese
Für Krankschreibungen wieder zum Arzt
Wer wegen leichten Atemwegsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, muss dafür ab 20. April wieder zum Arzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängert die bis 19. April geltende Frist zur telefonischen Krankschreibung nicht. Die telefonische Anamnese war seit 20. März aufgrund der Corona-Pandemie möglich. Arztbesuche sollten dadurch vermieden werden, Praxen entlastet und die Ansteckungsgefahr reduziert. Doch die Lage hat sich entspannt.
Stuttgart – 17.04.2020, 15:45 Uhr

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Edgar Franke: Terroropfer und Apotheken
Mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Edgar Franke hat die
Bundesregierung erstmals einen Beauftragten für die Opfer von Terroranschlägen.
Schon vorher war Franke allerdings Berichterstatter für das Thema Apotheken in
der SPD-Fraktion geworden. Nun steht fest: Der Sozialdemokrat wird ab sofort
beide Ämter in Personalunion ausführen.
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