Maskenpflicht und Mindestabstand

Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken

Stuttgart - 20.04.2020, 16:59 Uhr

Eine Reihe von Einzelhandelsgeschäften darf wieder öffnen – allerdings unter Auflagen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. (s / Foto: imago images / Ralph Peters)

Eine Reihe von Einzelhandelsgeschäften darf wieder öffnen – allerdings unter Auflagen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. (s / Foto: imago images / Ralph Peters)


Seit dem heutigen Montag gelten in vielen Bundesländern Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen, insbesondere was den Einzelhandel betrifft. Mit diesen treten aber auch vielerorts verpflichtende Auflagen in Kraft, zum Beispiel bezüglich der maximalen Kundenzahl und zu treffender Schutzmaßnahmen. Die gelten dann natürlich auch für Apotheken.

Teile des Einzelhandels atmen ein wenig auf. Während Hotels und Gaststätten weiter geschlossen bleiben müssen, können zumindest theoretisch mit dem heutigen Montag bundesweit alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter sowie alle Buchhandlungen und Fahrradläden wieder öffnen. Praktisch gelten in jedem Bundesland allerdings unterschiedliche Regeln, wer wann wieder öffnen darf. Für Apotheken gilt: Sie dürfen weiterhin überall offen bleiben. Sie sind aber von den Lockerungen insofern betroffen, dass mit ihnen teils neue verbindliche Regelungen für den Einzelhandel in Kraft treten, die zum Beispiel festlegen, wie viele Kunden einen Laden betreten dürfen und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Teils waren die Maßnahmen auch bisher schon vorgeschrieben. In den meisten Apotheken ist vermutlich ohnehin schon vieles umgesetzt, aber Inhaber müssen zumindest einen Abgleich vornehmen, inwiefern ihre Maßnahmen den aktuellen Vorgaben des Landes für den Einzelhandel entsprechen. (Hinweis: Einlasskontrolle bedeutet in diesem Zusammenhang, nur zu kontrollieren, dass die Mindestabstände und die maximale Kundenzahl pro qm eingehalten werden)

Hier die Regelungen der einzelnen Bundesländer, welche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, im Überblick:

Baden-Württemberg

Lockerungen gelten ab 20. April

Platz pro Kunde:  Abstand möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern

Einlasskontrollen: ja

Spuckschutz an der Kasse: vorgeschrieben

Mund-Nasen-Schutz: Im Einzelhandel dringend empfohlen, für Personal als „ergänzende Maßnahme“ in Erwägung zu ziehen (Ausnahme: In Sulz am Neckar gilt Maskenpflicht seit 17. April auch für Personal)

Update 21.4.: Die baden-württembergische Landesregierung führt ab 27. April Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein.

Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen

Weitere Infos hier. 

Bayern

Lockerungen gelten ab 27. April

1,5 m Mindestabstand müssen gewährleistet sein.

(Korrektur: Quadratmeterbeschränkungen gelten für Apotheken nicht)

Mund-Nasen-Schutz: ab 27. April Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel, bis dahin aber schon dringend empfohlen auch fürs Personal

Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen

Weitere Infos hier. 

Berlin

Wie bisher sind „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen bei Warteschlangen zu treffen“. Genauere Vorschriften macht die „SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ bislang nicht. Weitere Regelungen will der Berliner Senat am morgigen Dienstag beschließen. 

Update 22.4.: Nach dpa-Informationen beschloss der Senat am Dienstag eine Maskenpflicht, die jedoch im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht für den Einzelhandel gelten soll. 

Weitere Infos hier.

Brandenburg:

Lockerungen ab 22. April

1,5 Meter Mindestabstand. Außerdem dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereichen aufhalten. 

Update 22.4.: Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags angekündigt, dass eine Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen vom kommenden Montag an gelten soll. Dies werde das Kabinett am Donnerstag beschließen.

Weitere Informationen hier. 

Bremen

Lockerungen ab: 20. April

Einlasskontrollen: Geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts sind vorgeschrieben

Sicherstellung der gesteigerten hygienischen Anforderungen: Hier sind vor allem Maßnahmen um Mindestabstände sicherzustellen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Warteschlangen und sonstige Ansammlungen von Menschen vermieden werden. 

Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und bei der Nutzung von vergleichbaren Einrichtungen dringend empfohlen

Genauere Bestimmungen können noch erlassen werden.

Weitere Infos hier. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Maskenpflicht in MV?

von N.K. am 21.04.2020 um 10:34 Uhr

Bisher ist nur der öffentliche Personenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern von der Maskenpflicht betroffen.
Hier wird auch zusätzlich vom Einzelhandel gesprochen.
Gibt es dafür eine Quelle? Ist diese Aussage richtig?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Maskenpflicht in MV

von Redaktion DAZ.online am 21.04.2020 um 10:41 Uhr

Hallo,

das schreibt der Börsenverein den deutschen Buchhandels https://www.boersenblatt.net/2020-04-16-artikel-corona-krise__die_exit-strategien_der_bundeslaender-eckpunkte_der_schrittweisen_lockerungen.1848971.html

Grüße
Ihre Redaktion

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