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Nach massiver Kritik
Telefon-Krankschreibung doch weiter möglich
Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit. Der Bundesausschuss werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen.
Wer wegen leichten Atemwegsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, sollte dafür seit dem heutigen Montag eigentlich wieder zum Arzt gehen müssen. Die telefonische Anamnese war seit 23. März aufgrund der Corona-Pandemie möglich und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die bis 19. April geltende Frist zur telefonischen Krankschreibung zunächst nicht verlängert. Das entfachte jedoch eine öffentliche Debatte: Von Ärzteverbänden, Gesundheitspolitikern und Verbraucherschützern hatte es anhaltende Kritik am Ende der telefonischen Krankschreibung gegeben.
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Das Handelsblatt hatte am heutigen Montag berichtet, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf pochte, dass Ärzte ihre Patienten wieder am Telefon krankschreiben dürfen. Nach Handelsblatt-Informationen hatte dagegen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf ein Ende der Ausnahmeregelungen bestanden, um Missbräuche auszuschließen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag schließlich, er sei nach Gesprächen mit allen Beteiligten zuversichtlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen „im Lichte der Debatte zeitnah eine gute Lösung“ zur telefonischen Krankschreibung finden werde.
Und tatsächlich: Ebenfalls am heutigen Montag meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) jetzt, dass Krankschreibungen wegen Erkältungen in der Corona-Krise doch weiterhin auch per Telefon möglich sein sollen.
Ärzte können „im Vorgriff“ telefonische Krankschreibungen ausstellen
Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen, heißt es. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken laut dpa.
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