Eil-Verordnung zur Arzneimittelversorgung

Auskunftspflichten und Sicherstellungsauftrag statt Marktüberwachung

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am heutigen Mittwoch in Kraft getreten ist, enthält auch neue Regeln für den Vertrieb von versorgungsrelevanten Produkten. Dies sind insbesondere Auskunftspflichten und Maßnahmen gegen die Verknappung. Gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf wurden die Regelungen erheblich abgeschwächt.