Anzeige
Anzeige
Eil-Verordnung zur Arzneimittelversorgung
Auskunftspflichten und Sicherstellungsauftrag statt Marktüberwachung
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am heutigen Mittwoch in Kraft getreten ist, enthält auch neue Regeln für den Vertrieb von versorgungsrelevanten Produkten. Dies sind insbesondere Auskunftspflichten und Maßnahmen gegen die Verknappung. Gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf wurden die Regelungen erheblich abgeschwächt.
Süsel – 22.04.2020, 11:59 Uhr

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Weite Austauschmöglichkeiten und vergüteter Botendienst ab morgen in Kraft
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist am heutigen Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit am morgigen Mittwoch in Kraft. Das bedeutet umfassende neue Austauschmöglichkeiten sowie einen vergüteten Botendienst für Apotheken während der Corona-Epidemie. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden noch einige Änderungen vorgenommen – auch solche im Sinne der Apothekerschaft. Und so zeigt sich die ABDA-Spitze in einem ersten Statement hoch erfreut über die neuen Regelungen.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung