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„Corona – alles was Recht ist“: Teil 2 im Online-Seminar

Stuttgart - 24.04.2020, 10:14 Uhr

(Foto: chalongrat / stock.adobe.com)

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Wie geht man mit Mitarbeitern um, die aus Angst vor einer Infektion nicht arbeiten wollen? Für wen kommen Beschäftigungsverbote in Frage und wer erteilt sie? Was kann man als Mitarbeiter tun, wenn sich der Chef weigert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen? Durch die Coronakrise taucht in Apotheken eine Reihe rechtlicher  Fragen auf. In unserem ersten Online-Seminar vergangene Woche hat unser Experte Manfred Arnold bereits viele davon beantwortet, doch es gibt natürlich noch viel mehr. Deswegen geht es am kommenden Dienstag in die zweite Runde.

In unserem ersten Online-Seminar „Corona – alles was Recht ist“ hat unser Experte Manfred Arnold bereits eine Reihe von rechtlichen Fragen, zum Beispiel zum Thema Kurzarbeit, beantwortet, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie in Apotheken auftauchen. Doch natürlich gibt es noch viel mehr Themen, am kommenden Dienstag gibt es daher eine weitere Auflage.

In unserem Live-Online-Seminar am 28. April 2020 um 20:00 wird Arnold wieder auf benennende arbeitsrechtliche Fragestellungen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, eingehen. Dabei wird es unter anderem um das Thema Beschäftigungsverbot gehen.

DAZ-/DAZ.online-Online-Seminar

Corona – alles was Recht ist

Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen rund um die Coronakrise

Dienstag 28. April 2020 
von 20:00 bis 21:00 Uhr

Referent: Manfred Arnold, Vorsitzender Richter 
am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a. D.

Moderation: Dr. Armin Edalat, DAZ-Chefredakteur

So können Sie teilnehmen

Zur Teilnahme müssen Sie sich einfach unter folgendem Link anmelden https://register.gotowebinar.com/register/7272204397408914702

Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Anbieter einen Link per E-Mail, mit dem Sie zur Startzeit am Online-Seminar teilnehmen können. Alles, was Sie benötigen, ist ein PC, Laptop, Tablet oder Smartphone und eine Internetverbindung. Während der Veranstaltung können die Teilnehmer dann weitere Fragen zum Thema über ein Chat-Fenster stellen, die der Referent, soweit es die Zeit erlaubt, im Rahmen des Online-Seminars beantwortet. Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenlos. 

Das erste Online-Seminar verpasst?

Der Referent

Manfred Arnold studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg i. Br. und Lausanne (Schweiz). Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen trat er 1984 in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ein. Er war zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart tätig und wechselte dann 1987 zum Arbeitsgericht Freiburg. 2003 wurde Herr Arnold zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ernannt. Diese Position hatte er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2016 inne. Manfred Arnold ist Mitautor des im Deutschen Apotheker Verlag erschienenen Arbeitsrecht Formular-Handbuchs für Apotheker.  


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