Welche Preise können Apotheken für Atemschutzmasken verlangen?
Noch vor einigen Wochen war eine allgemeine Maskenpflicht in Deutschland kein Thema. Das hat sich nun geändert. Zwar hat die Bundesregierung diese nicht festgelegt. Doch nach und nach beschlossen die Landesregierungen einzelne, teils sehr unterschiedliche Maskengebote. In Berlin gilt die Pflicht beispielsweise nur in Bussen und Bahnen und nicht in Geschäften, in den meisten anderen Ländern müssen Masken auch im Einzelhandel aufgesetzt werden. Dementsprechend gibt es auch Unterschiede darin, ob die Maskenpflicht auch für das Apothekenpersonal gilt. DAZ.online hatte bereits ausführlich über die unterschiedliche Handhabung berichtet und ist auch der Frage nachgegangen, inwiefern das Apothekenpersonal überhaupt Masken braucht, wenn es sich bereits mit Plexiglasscheiben schützt. Auch hier ist die Lage in jedem Bundesland anders.
Was die nun zu erwartende Verkaufswelle von Atemschutzmasken betrifft, gibt es allerdings einige Unsicherheiten und offene Fragen bei den Apothekern. Wie hoch dürfen die Aufschläge sein, die die Pharmazeuten auf die eingekauften Masken nehmen, ohne dass ihnen „Wucher“ vorgeworfen wird? Und darf man überhaupt alle Masken an Endkunden abgeben? Oder sollten Apotheker Filter-Masken (FFP2 und FFP3) grundsätzlich nur an Gesundheitspersonal verkaufen?
Kern: Apotheker kaufen derzeit zu höheren Preisen ein
Noch vor wenigen Wochen wäre die Beantwortung dieser Fragen ohnehin obsolet gewesen, weil es schlichtweg keine Masken mehr gab – weder im Großhandel noch direkt von der Industrie. Einige Apotheker begaben sich auf die Suche und bestellten neues Material direkt aus Asien, wo die Masken größtenteils hergestellt werden. Die Lage hat sich nun aber wieder entspannt. Gegenüber DAZ.online erklärten mehrere Apotheker, dass sie über den Großhandel derzeit sowohl die sogenannten einfachen „OP-Masken“ als auch FFP2-Masken bestellen könnten. Bei FFP3-Masken sieht es hingegen weiterhin nicht gut aus: Hier hört man derzeit, dass die Masken mit dem besten Schutz für den Maskenträger weiterhin schwer erhältlich seien.
In einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ erklärt ABDA-Pressesprecher Reiner Kern, dass die Liefersituation bei Atemschutzmasken weiter „angespannt“ sei. Kern bestätigt in dem Bericht, dass es nach wie vor Lücken in der Lieferbarkeit gebe: „Es ist längst nicht so, dass jede Apotheke jede Art von Maske hat.“ Der ABDA-Sprecher äußert sich auch zu den Preisen. Laut Kern könnten die Apotheker derzeit nur zu hohen Preisen einkaufen, was sich dann auch in erhöhten Verkaufspreisen wiederspiegelt. So sei ein Set mit fünf einfachen OP-Masken für 8 Euro derzeit ein Verkaufspreis, der laut Kern für die Kunden derzeit „im Rahmen“ liegt.
Sind Wucherpreise per Berufsordnung verboten?
DAZ.online hat sich bezüglich der Preise im Markt umgehört. In der Tat ist es so, dass OP-Masken derzeit zu einem deutlich höheren Preis als noch vor der Coronakrise vom Großhandel an die Apotheken verkauft werden. Für 50-Stück-Packungen lagen die Preise in einigen Apotheken zwischen 70 und 80 Euro, das entspricht einem Stückpreis von etwa 1,50 Euro – im Einkauf. FFP2-Masken sind derzeit allerdings deutlich teurer im Einkauf. Mehrere Apotheker gaben an, hier in etwa 5 Euro pro Maske an den Großhandel zu bezahlen.
Natürlich schließt sich die Frage an: Zu welchen Preisen könnten die Pharmazeuten die Masken dann abgeben? Sind der Preisgestaltung hier keine Grenzen gesetzt? Die ABDA meint: Aufpassen! In dem Morgenpost-Bericht erklärt ABDA-Sprecher Kern, dass die Berufsordnung der Apotheker „eine zu offensive Preisgestaltung“ verbiete. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte der ABDA-Sprecher dazu:
Eine zu offensive Preisgestaltung, vulgo ‚Wucher‘, widerspräche einer gewissenhaften Berufsausübung. Die gewissenhafte Berufsausübung ist in den Berufsordnungen geregelt, in der Berliner Berufsordnung z.B. in §2. Zudem sagt §7 Abs. 2der SARS-COV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, dass Preise von versorgungsrelevanten Produkten sich an den Kosten der Bereitstellung orientieren müssen.“
ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern
Und auch der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat sich mit der Preisgestaltung auseinander gesetzt. Zur Erinnerung: In Bayern gilt ab dem kommenden Montag eine Maskenpflicht auch im Einzelhandel. Auch die Apothekenteams müssen bei der Arbeit Masken tragen. Plexiglasscheiben oder ein Visier reichen laut Kammer nicht. Dem BAV zufolge waren 3-lagige chirurgische Masken „bislang Cent-Artikel“. Inzwischen lägen allerdings schon die Einkaufspreise oft zwischen 1 und 2 Euro pro Stück. Hinzu komme noch die Mehrwertsteuer. „Da ist die Apotheke schnell bei einem Verkaufspreis von über 2 Euro, wenn sie nur den eigenen Einkaufspreis ansetzt“, sagt BAV-Vize Hans-Joachim Niermann. Auch der BAV erinnert an seine Berufsordnung. So heiße es darin: Die Bevölkerung muss insbesondere darauf vertrauen können, dass der Apotheker seiner Verantwortung im Rahmen der Gesundheitsberufe gerecht wird und sich nicht von übermäßigem Gewinnstreben leiten lässt.
Muss das Gesundheitspersonal prioritär versorgt werden?
Schließlich bleibt die Frage, ob Apotheker die Masken überhaupt an alle Bevölkerungsgruppen abgeben sollten. Oder wäre es nicht wichtig, prioritär erst einmal Menschen zu versorgen, die im Gesundheitswesen arbeiten? Im Morgenpost-Bericht erklärt ABDA-Sprecher Kern, dass Filter-Masken (FFP2 und FFP3) „nach Priorität“ abgegeben würden. Arztpraxen, Pflegedienste oder Physiotherapeuten würden daher bei der Abgabe bevorzugt. Gegenüber DAZ.online erklärte er dazu: „Es liegt im Übrigen natürlich in der heilberuflichen Entscheidung des Apothekers, inwieweit er Masken prioritär an medizinisches bzw. pflegerisches Personal und/oder Risikopatienten abgibt, und welche Stückzahlen er im Einzelfall abgibt. Unserer Beobachtung nach gehen Apotheken mit der Abgabe von Masken und der Kalkulation der Preise dafür sehr verantwortungsvoll um.“
Auch Hans-Joachim Niermann, stellvertretender Vorsitzender des BAV, hat dazu eine klare Meinung: „Medizinische Schutzmasken sollten aber weiterhin Ärzten oder Pflegekräften vorbehalten bleiben, damit die ihre Arbeit mit bestmöglicher Sicherheit verrichten können“.