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Vertragsabschlüsse vor der EU-Zulassung
Zolgensma: PKV und GWQ vereinbaren erfolgsorientierte Erstattung
Zum Ende des ersten Halbjahres 2020 soll das Gentherapeutikum Zolgensma die europäische Zulassung erhalten. Die Kostenträger dürften dem mit gemischten Gefühlen entgegenblicken. In den USA kostet das Arzneimittel für Kleinkinder mit Spinaler Muskelatrophie rund zwei Millionen Dollar. Doch nun melden die privaten Krankenversicherer, mit Hersteller Avexis einen Vertrag über die Erstattung geschlossen zu haben. Kurz zuvor gab dies bereits der Kassen-Dienstleister GWQ bekannt.
Zolgensma® macht seit Monaten Schlagzeilen – nicht nur gute. Doch in Europa wird die Zulassung für das Gentherapeutikum zur Behandlung der Spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Kleinkindern von betroffenen Eltern sehnsüchtig erwartet. Ende März hatte der Humanarzneimittelausschuss der EMA diese empfohlen, nun wird sie noch in diesem Quartal erwartet. Bislang ist Zolgensma® nur in den USA und Japan auf dem Markt. Die Hoffnung der Eltern der lebensbedrohlich erkrankten Kinder ist groß: Nur eine Spritze soll den Gendefekt beseitigen und damit die Erkrankung besiegen. Zwar gibt es mit Nusinersen (Spinraza®) bereits ein Präparat zur Behandlung der SMA. Doch dieses muss regelmäßig, alle drei Monate intrathekal, angewendet werden.
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Auch wenn es sich um eine seltene Erkrankung handelt – rund eines von 10.000 Neugeborenen ist betroffen –, wer mit ihr konfrontiert ist, wünscht sich selbstverständlich eine Heilung. Und zwar so früh wie möglich. Bislang haben in Deutschland einige wenige Kassen die Kosten für die Behandlung mit Zolgensma® übernommen, obwohl das Arzneimittel noch nicht zugelassen ist – doch es sind Einzelfälle. Hersteller Avexis, eine Tochtergesellschaft der Novartis Pharma AG, hat überdies ein internationales Härtefallprogramm initiiert, das allerdings auch nur wenige Patienten erreichen kann.
Am gestrigen Donnerstag hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bekannt gegeben, mit Avexis einen Versorgungsvertrag vereinbart zu haben. Dieser schaffe die Voraussetzungen dafür, dass unmittelbar nach der im Juni erwarteten europäischen Zulassung, die Versorgung der Privatversicherten gewährleistet sei. Demnach soll die Versorgung der erkrankten Babys mit Zolgensma® in hochspezialisierten Zentren mit Erfahrung in der Behandlung pädiatrischer neuromuskulärer Erkrankungen erfolgen. Der Vertrag enthalte außerdem eine erfolgsorientierte Erstattungsvereinbarung. Eine solche, so der PKV-Verband, sei angesichts der Besonderheiten einer Gentherapie zur einmaligen Applikation geboten. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther ist überzeugt: „Mit dem Vertrag haben wir Rechtssicherheit und können für unsere Versicherten die hohe Qualität in der Versorgung gewährleisten.“
GWQ Service Plus: Avexis übernimmt das Risiko bei Nicht-Erfolg
Schon in der Woche zuvor hatte das Dienstleistungsunternehmen für gesetzliche Krankenkassen, GWQ Service Plus, einen Vertragsabschluss mit Avexis bekannt gegeben. Auch hier geht es um eine erfolgsorientierte Erstattung. Im Unterschied zu vorherigen Verträgen mit einem ähnlichen innovativen Erstattungsmodell würden bei diesem Vertragsmodell mehrere patientenrelevante Outcome-Parameter berücksichtigt, erklärt GWQ. Dabei übernehme Avexis das Risiko, im Vertragsfall gestaffelt bis zu 100 Prozent der Arzneimittelkosten zurückzuzahlen.
1 Kommentar
Gute Nachrichten für SMA-Patienten
von Fritz T. am 25.04.2020 um 22:32 Uhr
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