Versorgung mit Cannabis

Apotheker fordern Friedenspflicht für Cannabis-Abrechnungen

Süsel - 27.04.2020, 17:00 Uhr

Anfang April wurde die jüngste Vereinbarung zwischen dem GKV und dem DAV über eine neue Anlage 10 zur Hilfstaxe veröffentlicht, es geht um die Cannabis-Preise. Der VCA fordert nun eine Friedenspflicht für die Abrechnungen. (Foto: imago images / Panthermedia)

Anfang April wurde die jüngste Vereinbarung zwischen dem GKV und dem DAV über eine neue Anlage 10 zur Hilfstaxe veröffentlicht, es geht um die Cannabis-Preise. Der VCA fordert nun eine Friedenspflicht für die Abrechnungen. (Foto: imago images / Panthermedia)


Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) fordert eine Friedenspflicht bis zum 1. Juli für die neuen Cannabis-Preise. Denn in der Pandemie sollten die Apotheken nicht mit Retaxationen durch rückwirkende Preisänderungen belastet werden, argumentiert der Verband. Grundsätzlich begrüßt der VCA die Einigung über die neuen Preise, kritisiert aber den weiterhin bestehenden Apothekenabschlag. Außerdem bemängelt der VCA die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Aufsichtsbehörden.

Anfang April wurde die jüngste Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband über eine neue Anlage 10 zur Hilfstaxe veröffentlicht. Darin wird eine neue Preisbildung für Cannabis-Produkte festgelegt, die in Apotheken als Arzneidrogen abgegeben oder zu Rezepturarzneimitteln verarbeitet werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe sollen die Ausgaben der GKV für medizinisches Cannabis damit um jährlich 25 Millionen Euro gesenkt werden. Die neuen Preise gelten rückwirkend ab dem 1. März. Denn gemäß der gesetzlichen Vorgabe hätten sich die Vertragspartner spätestens bis zum 29. Februar einigen müssen.

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VCA: Zustimmung mit Einschränkungen

Nun hat sich der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) zur neuen Regelung geäußert. Der VCA begrüßt demnach grundsätzlich, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Die neue Preisgestaltung sei nachvollziehbar. Das Einsparziel für die GKV werde erreicht. Diese Einsparungen würden helfen, dass noch mehr Patienten mit Cannabis therapiert werden können, erwartet der VCA. Dennoch übt der Verband Kritik an Details der Regelung, die im Nachgang einige Probleme aufwerfen würden. Besonders kritisch sieht der VCA die rückwirkende Gültigkeit zum 1. März. Dies treffe die Apotheken zu einem Zeitpunkt, an dem alle ihre Ressourcen auf die Bewältigung der Pandemie ausgerichtet seien. Auch Cannabis-Patienten müssten ohne Unterbrechung Zugang zu ihrer Therapie haben. Die finanziellen Einbußen durch das neue Abrechnungsmodell müssten zusätzlich zu den durch die Pandemie bedingten Problemen geschultert werden. Die Apotheken hätten sich nicht aktiv auf die neue Regelung vorbereiten können und würden nun eine Retaxierungswelle erwarten, „die einen zusätzlichen erheblichen Mehraufwand bei den Apotheken verursachen wird“. Der VCA folgert: „Die Cannabis versorgenden Apotheken sollten vorsorglich Rückstellungen bilden und Absprachen mit ihren Rechenzentren treffen.

Wer retaxiert zugunsten der Apotheken?

Zugleich erwartet der VCA, dass aufgrund der neuen degressiven Vergütung bei Verordnungen kleinerer Mengen rückwirkend kleine Guthaben der Apotheken entstehen könnten. Doch sei zu fragen, wer für die bereits eingereichten Rezepte Retaxationen zugunsten der Apotheken durchführt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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