Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums

BMWi will EU-ausländische Übernahmen von Herstellern künftig prüfen

Unternehmen, die bestimmte Arzneimittel oder Medizinprodukte herstellen, sollen künftig unter eine besondere Regel der Außenwirtschaftsverordnung fallen. Wenn diese Unternehmen oder Beteiligungen daran an EU-Ausländer verkauft werden, soll das Bundeswirtschaftsministerium regelmäßig prüfen, ob dadurch die Ordnung oder Sicherheit gefährdet werden. In solchen Fällen kann das Geschäft untersagt werden. Darum geht es in einer neuen Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums.