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Corona-Tagebuch
Warum sind Apotheker für Thüringer Ministerien nicht systemrelevant?
Thüringer Apothekerinnen und Apotheker haben ein Problem, wenn sie ihre Kinder zur Kindernotbetreuung anmelden wollen: Nach Auffassung des Thüringer Bildungsministeriums und des Thüringer Gesundheitsministeriums arbeiten sie nicht in einem systemrelevanten Beruf. Und damit haben sie kein Anrecht auf eine Kindernotbetreuung. Was sagt die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) dazu? Peter Ditzel sprach mit Apothekerin Andrea Kern, Vorstandsmitglied der LAKT.
„Letztlich ist es keine sachliche Entscheidung, die die Ministerien da getroffen haben, sondern im Prinzip eine rein willkürliche“, heißt es in der Pressemitteilung der LAKT. „Das einzige Kriterium, das Eltern erfüllen müssen, um in die ‚Sondergruppe A+‘ gerechnet zu werden, ist, dass ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken oder pflegebedürftigen Personen betraut ist“, führt der Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen, Danny Neidel, aus. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass irgendjemand in Frage stellen könnte, dass die Apotheke unmittelbar mit der Versorgung von Kranken betraut ist.“
Auch Vorstandsmitglied Andrea Kern kann die Entscheidung der Ministerien in keiner Weise nachvollziehen. Als Ausweg rät sie betroffenen Apothekerinnen und Apothekern, auf lokaler Ebene bei Kindertagesstätten mal nachzufragen, ob nicht doch ein Platz frei ist. Über persönliche Beziehungen ist hier möglicherweise doch etwas machbar.
Wir sprachen mit Kern darüber hinaus über weitere Probleme, die in Thüringen derzeit den Apotheken zu schaffen machen. Hören Sie mal rein in unseren Podcast.
1 Kommentar
Die Linke
von Dr.Diefenbach am 01.05.2020 um 10:57 Uhr
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