Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

Spahn verteidigt Pläne für generellen Corona-Immunitätsnachweis

Berlin - 04.05.2020, 17:15 Uhr

Jens Spahn besuchte am heutigen Montag Roche Diagnostics in Penzberg, wo nun Corona-Antikörpertests produziert werden. Bei der anschließenden Pressekonferenz ging es auch um das Thema Immunitätsnachweis. (Foto: imago images / photothek)

Jens Spahn besuchte am heutigen Montag Roche Diagnostics in Penzberg, wo nun Corona-Antikörpertests produziert werden. Bei der anschließenden Pressekonferenz ging es auch um das Thema Immunitätsnachweis. (Foto: imago images / photothek)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Pläne verteidigt, beim Coronavirus einen Nachweis für eine Immunität zu ermöglichen. Er wundere sich etwas über die Debatte, sagte der CDU-Politiker am heutigen Montag. „Das haben wir ganz normal bei anderen Virus-Erkrankungen auch.“

Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn § 22 Infektionsschutzgesetz ändern, der bislang die „Impfdokumentation“ im Impfpass regelt. Der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorschrift um einen Absatz 5 ergänzt und künftig mit „Impf- und Immunitätsdokumentation“ überschrieben werden soll. Konkret kann demnach ein Arzt den „Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit dokumentieren“. Dabei müssen dann bestimmte Angaben gemacht werden – etwa zur erwartenden Dauer der Immunität und zur Grundlage der Feststellung der Immunität, gegebenenfalls mit Angaben zur Testmethode (nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft).

Zugleich soll § 28 Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Norm befasst sich mit Schutzmaßnahmen, die Behörden ergreifen können, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Geregelt ist hier schon jetzt, dass Personen verpflichtet werden können, bestimmte Orte nicht zu verlassen oder aber nicht aufzusuchen. Das Gesetz benennt ausdrücklich auch die Grundrechtseinschränkungen, die diese Maßnahmen zur Folge haben können. Künftig soll es einen neuen Satz 3 im ersten Absatz geben, der besagt:


Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Auszug aus dem Entwurf für eine Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in der Fassung des Kabinettsbeschlusses


In der Begründung hierzu heißt es, dass mit dieser Regelung nicht (mehr) ansteckungsfähige Personen von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden könnten. Etwaige Ausnahmeregelungen seien aber im Rahmen der Praktikabilität noch zu prüfen. Beispielsweise könnten bei Immunität Kontakte mit vulnerablen Personengruppen eher ermöglicht werden. Soweit entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden (was im vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall ist), wäre der entsprechende Impfschutz oder die Immunität über die Impf- und Immunitätsdokumentation oder ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Kritik aus der SPD

Die Regelung wird nicht überall begrüßt. So spricht sich etwa Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci klar gegen die Einführung von Corona-Immunitätsausweisen aus. Der Vorschlag komme zur Unzeit, sagte die SPD-Politikerin. Denn derzeit wird vermutet, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung bereits mit Sars-CoV-2 infiziert war. Mit einem Immunitätsnachweis werden aus Sicht der Senatorin falsche Anreize gesetzt: Wenn Vorteile mit der durchgemachten Krankheit verbunden seien, befördere man vielleicht auch Corona-Partys, also bewusste Ansteckungen. Zudem sehe sie Datenschutzprobleme und eine Diskriminierung von Menschen etwa mit Vorerkrankungen, sagte Kalayci. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Auch nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist derzeit nicht hinreichend klar, ob eine überstandene COVID-19-Erkrankung überhaupt zu Immunität führt. Die WHO warnt daher ebenfalls vor Immunitätsausweisen.  

Kritik kam auch von SPD-Chefin Saskia Esken. Zwar sei der Immunitätspass als F&E-Projekt an sich eine gute Sache. „Mit dem Gesetz dazu versucht Jens Spahn aber wieder den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen und gefährdet damit das im Umgang mit Gesundheitsdaten dringend notwendige Vertrauen“ twitterte sie.

Spahn: Immunitätsnachweis schon jetzt möglich

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versteht die aufgekommene Diskussion um den Immunitätsausweis hingegen gar nicht. Schon jetzt könne man jederzeit zum Arzt gehen und sich den Nachweis von Antikörpern etwa gegen Hepatitis und Masern auch im Impfausweis eintragen lassen, sagte er am heutigen Montag bei einem Besuch von Roche in Penzberg. „Wofür er genutzt wird, ist ja erstmal die Entscheidung des Bürgers.“

Spahn betonte zudem, dass es nun vorerst keine Regelungen dazu geben soll, inwiefern solche Immunitätsnachweise Ausnahmen von Alltags-Beschränkungen wie in der Coronakrise ermöglichen könnten. Er habe den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme dazu gebeten. In der Koalition sei vereinbart worden, bis dahin keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage vorzunehmen.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Kontrollzwänge

von Jan-Peter Spröte am 14.05.2020 um 9:00 Uhr

Was ich einnehme, bzw. in meinen Körper hinein kommt, soll und darf nur mir überlassen werden. Dies ist ein Menschenrecht und Grundrecht zugleich. Die Haut meines Körpers ist die äußere Grenze (Stop!!!).
Wer sich gerne impfen lassen möchte und diese Nachweise in seinen Ausweis eintragen, darf es gerne tun. Somit braucht er vor mir keine Angst mehr haben, er ist aus seiner Sicht geschützt.
Das Immunsystem meines Körpers erledigt das ohne Impfung und Nachweis in einem Ausweis.
Zurück zur Natur, zum natürlichen Glaube , weg von der künstlich erzeugten Angst. Die Menschheit ist bisher ohne all die wissenschaftlichen Anmaßungen natürlich gekommen und in Würde gestorben (Das ist der Weltenlauf) und braucht nicht noch künstlicher dahinvegetieren.

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Wir brauchen kein Huawei ... wir haben Spahn ...

von Christian Timme am 05.05.2020 um 3:03 Uhr

Gesundheitsminister ändert Grundgesetz auf dem Verordnungsweg ... Hauptstadt Spahnburg ruft Notstand aus ... erste Aufmärsche vor Gesundheitsminisrterium ...

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Spahn

von Conny am 04.05.2020 um 21:17 Uhr

Hätte mich nicht gewundert wenn unser Bankkaufmann auch in der Berliner Kabine gewesen wäre.

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Zufälle gibts

von Karl Friedrich Müller am 04.05.2020 um 17:55 Uhr

ganz zufällig wird das Gesetz erlassen, kurz bevor Roche per EILzulassung den Test vertreiben darf und zufällig Söder und Spahn die Firma Roche besucht haben....(Apotheke adhoc)
Spahn hat einen Überwachungsfimmel.
Die Sache stinkt zum Himmel

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