Welche „Health Claims“ sind erlaubt?
Als „tolle, kalorienfreie Alternative für Gesundheitsbewusste“, als Mittel für „nachhaltiges Wohlbefinden“, für das „der Körper dankt“, wird Erythrit in der Werbung beschrieben. Wer sich ernsthaft mit gesunder Ernährung auseinandersetzt, erkennt schnell: Gesundheitsbewusstsein misst sich nicht daran, Zucker durch Zuckeraustauschstoffe zu ersetzen, sondern seine Ernährung insgesamt auf „weniger süß“ umzustellen. Erythrit ist aus gesundheitlichen Gründen für so gut wie niemanden erforderlich, auch nicht für Diabetiker. Man kann sich die hohen Preise sparen.
Zwei „Health Claims“ für Erythrit
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen wie „gesünder als Zucker“ oder „pflegt die Zähne“ sind auf Produkten, die Erythrit enthalten, nicht erlaubt. Grundsätzlich sind Aussagen, die sich auf die Gesundheit beziehen, auf Lebensmitteln nur erlaubt, wenn sie der „Health-Claim-Verordnung“ der EU entsprechen. So sollen Verbraucher in der gesamten EU vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Aussagen geschützt werden. Für Erythrit gibt es zwei „Health Claims“, die ausdrücklich erlaubt sind:
- „Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker Erythrit enthalten, trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei“ und
- „Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker Erythrit enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken.“
Kuriose Nebenrolle
Erschrecken Sie nicht, wenn Sie im Internet einen Hinweis auf Erythrit als „tödlichen Süßstoff“ finden. Die Panik-Meldung hat folgenden Hintergrund: Ein Schüler fand beim Experimentieren zufällig heraus, dass Fruchtfliegen sich begeistert an Erythrit-haltigen Lösungen laben, danach aber umgehend sterben. Die Schlussfolgerung daraus: Erythrit eignet sich als wirksames Insektizid! Tödlich für Insekten, für den Menschen völlig ungefährlich.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.