Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

Große Koalition streicht Modellvorhaben für Arzneimittelautomaten in Kliniken

Berlin - 06.05.2020, 17:00 Uhr

Am 7. Mai steht die erste Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Mindestens zwei Aufreger sind bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. (c / Foto: Külker)

Am 7. Mai steht die erste Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Mindestens zwei Aufreger sind bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. (c / Foto: Külker)


Am morgigen Donnerstag steht die erste Beratung des Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf der Tagesordnung des Bundestages. In der Kritik standen zuletzt vor allem die Pläne des Bundesgesundheitsministers für einen Immunitätsnachweis. Doch die ABDA sah bis vor kurzem zwei andere wunde Punkte im Gesetzentwurf. Einer davon ist aber – ebenso wie der Immunitätsnachweis – bereits aus der Vorlage für den Bundestag gestrichen worden.

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz sollen die bereits im März 2020 erlassenen gesetzlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-bedingten Herausforderungen weiterentwickelt und ergänzt werden. Der erste Aufschlag des Bundesgesundheitsministeriums hat einige Änderungen erfahren bevor ihn das Bundeskabinett vor einer Woche beschlossen hat. Doch auch danach hagelte es Kritik – insbesondere am geplanten Immunitätsnachweis: Eine Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit sollte künftig im Impfpass dokumentiert werden können. Eine solche Immunität hätte dann später bei Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden können. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation sieht die Möglichkeit eines potenziellen „Persilscheins“ kritisch. Auch aus der SPD kam massiver Gegenwind. Zwar hatte Spahn sein Vorhaben diese Woche noch verteidigt – doch nun sind aus dem neuesten Gesetzentwurf, der DAZ.online vorliegt und den das Bundestagsplenum am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten soll, die beabsichtigten Änderungen in den Paragrafen 22 und 28 des Infektionsschutzgesetzes gänzlich entfallen.

Entfallen ist des Weiteren das Vorhaben, eine Rechtsgrundlage für Modellvorhaben für die automatisierte Arzneimittelabgabe in Krankenhäusern zu schaffen. Das hatten sowohl die ABDA als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft bereits in einer ersten Stellungnahme kritisiert. Schon formal hatte man für die Idee kein Verständnis: Warum sollte diese Regelung in ein ohnehin beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren fließen, sodass die Zeit für fachliche Diskussionen beschnitten ist? Die ABDA wiederholte diese Kritik in ihrer am gestrigen Dienstag vorgelegten zweiten Stellungnahme: „Diese Regelungen haben keinerlei Bezug zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie, und es ist darüber hinaus auch kein Bedarf für solche Modellvorhaben ersichtlich“. Doch offenbar wurden die Apotheker bereits erhört. Der Entwurf für das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz dreht zwar an insgesamt 19 Gesetzen und Verordnungen – aber nicht mehr am Apothekengesetz oder der Apothekenbetriebsordnung. Und so hat die ABDA am heutigen Mittwoch bereits eine dritte Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt, der sich nur noch mit einem Problem befasst. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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