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Für Kliniken und Praxen
Händedesinfektionsmittel – welche Rezepturen das RKI für die Eigenherstellung empfiehlt
Auf Basis einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dürfen im Rahmen der Corona-Pandemie Rezepturen für Händedesinfektionsmittel nach WHO oder Standardzulassungen in Apotheken hergestellt werden. Vor allem bezüglich der WHO-Rezepturen gab es in der Vergangenheit aber Verwirrung. Das RKI erklärt nun ausführlich die Unterschiede: Besonders wichtig sind die verschiedenen Einwirkzeiten, wenn die Händedesinfektionsmittel in Praxen und Kliniken zum Einsatz kommen. In Europa seien jene wenig bekannt.
Am 5. Mai war Welthändehygienetag. Laut Robert Koch-Institut (RKI) wird in dieser seit 2009 bestehenden Kampagne der WHO (Weltgesundheitsorganisation) besonders die Händedesinfektion mit alkoholischen Einreibeprodukten als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten hervorgehoben.
Die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie betont laut RKI aber nicht nur den Stellenwert der Händedesinfektion an sich, sondern zeige auch, wie wichtig die stete Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln ist – „deren Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen und die unter praktischen Bedingungen tauglich sind“. Damit spielt das RKI vor allem auf die verschiedenen Einwirkzeiten der nach WHO-Rezeptur hergestellten Händedesinfektionsmittel an.
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Der akute Mangel an Händedesinfektionsmitteln hat in den vergangenen Wochen dazu geführt, dass in Apotheken, „aber auch in pharmazeutischen und chemischen Unternehmen sowie durch juristische Personen des öffentlichen Rechts zeitlich befristet Händedesinfektionsmittel hergestellt werden“ dürfen. Basis der Herstellungserlaubnis ist eine Ausnahmezulassung: Die Allgemeinverfügung (AV) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie basiert auf Rezepturen der WHO und den Standardzulassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Offenbar haben nicht nur DAZ.online immer wieder Nachfragen zu den Hintergründen der Empfehlungen und zur Wirksamkeit der Desinfektionsmittel erreicht. Sodass nun das RKI am 4. Mai ein Dokument zu den von der WHO empfohlenen Rezepturen veröffentlicht hat. Darin geht es um die Vorteile und Nachteile sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den typischen Rezepturen der AV (Allgemeinverfügung).
2 Kommentare
Kakophonie und Unfähigkeit von Bürokraten
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 18:52 Uhr
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AW: Kakophonie und Unfähigkeit von Bü
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 19:01 Uhr
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