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Patientendaten-Schutzgesetz
Gehe will keine direkte E-Rezept-Verbindung vom Arzt zum Apotheker
Am morgigen Freitag berät erstmals der Bundesrat das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Mit dem Vorhaben plant die Bundesregierung unter anderem die verpflichtende Umstellung auf das E-Rezept ab Januar 2022. Zur Vorbereitung der morgigen Beratung im Plenum der Länderkammer hatte der Gesundheitsausschuss empfohlen, bei E-Rezepten das Zuweisungsverbot zu öffnen. Nun meldet sich die Gehe zu Wort und warnt vor einer solchen Regelung.
Anfang April hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin finden sich einige Regelungen zur elektronischen Verordnung, auch zur App, die es Patienten künftig ermöglichen soll, E-Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einzulösen. Damit das Verschieben von Rezepten in bestimmte Apotheken nicht zum Geschäftsmodell werden kann, ist überdies das Makelverbot geplant.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte sich in der vergangenen Woche erstmals mit dem PDSG beschäftigt und in einer Beschlussempfehlung für das Plenum gefordert, das im Sozialrecht geplante Zuweisungsverbot für Vertragsärzte und Krankenkassen für Ausnahmesituationen zu öffnen. So soll etwa eine direkte Übermittlung eines E-Rezepts von der Arztpraxis in die vom Patienten gewünschte Apotheke möglich sein, wenn dieser keine Möglichkeit hat, die elektronische Verschreibung zu empfangen. Zuvor soll der Versicherte oder sein Vertreter allerdings schriftlich zustimmen müssen. Grundsätzlich stehen die Ländervertreter hinter dem im Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehenen Makelverbot für (E-)Rezepte, wie sie betonen.
In der Begründung heißt es, dass beispielsweise durch die Einführung der Telemedizin oder telefonischer Behandlungen weitere Situationen geschaffen würden, in denen elektronische Verordnungen direkt an Apotheken versandt werden sollten. Diese Ausnahmetatbestände müssten vom Gesetzgeber noch definiert werden und das Zuweisungsverhalten solle engmaschig kontrolliert werden. Nur so könne das aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax zukünftig vermieden beziehungsweise zumindest transparent abgebildet werden, heißt es weiter.
Neue E-Rezept-Regeln im Bundesrat
Gesundheitsexperten der Länder wollen Ausnahmen vom Zuweisungsverbot
Kurz vor der Befassung des Bundesratsplenum am morgigen Freitag meldet sich nun Gehe-Chef Peter Schreiner zu Wort und erklärt in einer Pressemitteilung: „Die Patienten sollen zu jeder Zeit an jeder Stelle selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen wollen. Eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern oder die Steuerung von Rezepten, die nicht unmittelbar vom Patienten selbst ausgelöst werden, lehnen wir ab.“ Der Stuttgarter Pharmahändler positioniere sich eindeutig für die ausnahmslos freie Apothekenwahl durch den Patienten.
Weiter sagte Schreiner: „Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zielen auf Sondersituationen in der Versorgung. Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden. Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten.“
5 Kommentare
Wenn Gesetzte umgangen werden, ist es ziemlich egal, was drin steht ...
von Christian Timme am 15.05.2020 um 12:26 Uhr
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Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel
von Beobachter am 14.05.2020 um 17:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel
von Anita Peter am 14.05.2020 um 18:49 Uhr
AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel
von Nörgelseff am 15.05.2020 um 9:44 Uhr
AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel
von Thomas Brongkoll am 15.05.2020 um 10:51 Uhr
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