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E-Rezept-Spezifikationen
E-Rezept-App der Gematik soll Warenbestände der Apotheken anzeigen
In den kommenden Wochen könnte der Bundestag ein Gesetz beschließen, mit dem das E-Rezept ab 2022 Pflicht wird. Damit E-Rezepte in Deutschland flächendeckend angewendet werden können, hat die Gematik den Auftrag, das dafür nötige System in Spezifikationen zu definieren. Eine erste Grundlage für diese Spezifikationen liegt nun vor – mit einigen Überraschungen. Denn die Gematik will es den Nutzern ihrer E-Rezept-App ermöglichen, vor dem Absenden des Rezepts in die Warenbestände der Apotheker zu schauen. Geplant ist auch, dass die zur E-Rezept-Einlösung benötigten Codes über beliebige Messenger-Dienste geteilt werden können.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet in dieser Legislaturperiode eifrig an der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll es ab 2022 zur Pflicht werden, dass ärztliche Verordnungen ab Januar 2022 grundsätzlich elektronisch auszustellen sind. Wenn der Patient es wünscht, kann er sich den mit seinem E-Rezept verbundenen Code allerdings ausdrucken lassen. Außerdem soll die Gematik, an der das Bundesgesundheitsministerium inzwischen die Mehrheit übernommen hat, damit beauftragt werden, eine E-Rezept-App zu bauen, mit der die Versicherten ihre digitalen Verordnungen an Apotheken weiterleiten können.
Bevor das alles passieren kann, ist allerdings ein weiterer wichtiger Schritt nötig. Denn schon vorher war die Gematik beauftragt worden, bis Ende Juni dieses Jahres sogenannte Spezifikationen für das neue E-Rezept-System zu erstellen. Konkret wird in diesen Spezifikationen aufgezeichnet, welche Akteure und technischen Lösungen es in der Fachanwendung E-Rezepte gibt, welche Aufgaben sie haben und was sie können müssen. Die Bedeutung dieser Spezifikationen ist nicht zu unterschätzen: Denn durch sie werden gewissermaßen die „Spielregeln“ für den E-Rezept-Markt der Zukunft vorgegeben. Gematik-Chef Markus Leyck Dieken hatte selbst immer wieder betont, dass die derzeit laufenden E-Rezept-Pilotprojekte ihre Systeme möglicherweise umstellen müssten, weil beispielsweise die Rezeptübermittlung nicht dem entspricht, was die Gematik in ihren Spezifikationen festlegen wird.
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In den vergangenen Wochen hatten die betroffenen Akteure wie Ärzte, Apotheker und Versandhändler Möglichkeit, die ersten Versionen dieser Spezifikationen zu kommentieren und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Die Gematik hat in der vergangenen Woche nun ein Dokument („Systemspezifisches Konzept E-Rezept“) veröffentlicht, das die Grundlage für diese Spezifikationen bildet. In dem rund 100-seitigen Dokument wird detailliert beschrieben, wie E-Rezepte künftig verordnet, beliefert und vom Versicherten bearbeitet werden können.
Struktur des E-Rezept-Systems
Zunächst beschreibt die Gematik das Grundstruktur des E-Rezept-Systems. Auf Ärzte- und Apothekerseite soll es jeweils dezentrale Primärsysteme zur Erstellung beziehungsweise Bearbeitung der digitalen Verordnungen geben, also die Praxissoftware einerseits und die Apotheken-Warenwirtschaftssysteme andererseits. Auf der Seite des Versicherten soll es ein „Frontend“ geben, also eine App, mit der der Versicherte seine Rezepte einsehen, zu einem sogenannten Token (Code) umbauen, an eine gewünschte Apotheke weiterleiten und auch löschen kann. Das Herz des Systems ist der E-Rezept-Fachdienst, also ein zentraler Server, auf dem die Verordnungen vom Arzt abgelegt werden und von dem aus – mithilfe des Versicherten-Codes – die Apotheker die Verordnung herunterladen können. Die ABDA-Tochter NGDA hat für die beiden Apotheker-Pilotprojekte in Berlin und Baden-Württemberg bereits einen ganz ähnlichen Fachdienst gebaut.
Zusätzlich zum Fachdienst soll es aber zwei weitere, unabhängig davon agierende Server geben: den sogenannten Identity Provider und den Verzeichnisdienst. Letzterer ist quasi eine Datenbank aller an der Telematikinfrastrukur teilnehmenden Ärzte und Apotheker, die die Versicherten benötigen – beispielsweise bei der Auswahl einer Apotheke zur Rezeptübermittlung. Der Identity Provider ist ein Dienst, der die Identität der teilnehmenden Akteure authentifiziert und für den Zugriff auf die einzelnen Bausteine autorisiert. Leyck Dieken hatte bereits angekündigt, dass externe Dienstleister mit dem Betrieb und Bau der zentralen Dienste beauftragt werden sollen. Ein sehr wichtiger datenschutzrechtlicher Passus dazu befindet sich nun in den Spezifikationen: Der Betreiber des Fachdienst-Servers darf nicht gleichzeitig auch der Identity Provider sein, damit diese Informationen nicht in einem Unternehmen zusammenkommen.
14 Kommentare
Lagerabfrage
von Tobias Kast am 19.05.2020 um 13:57 Uhr
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AW: Lagerabfrage: KI oder GMV ?
von Dr. Ralf Schabik am 26.05.2020 um 21:48 Uhr
Richtigstellung
von Ben am 19.05.2020 um 12:53 Uhr
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Verfügbarkeitsabfrage im Warenlager
von Christoph Gulde am 19.05.2020 um 11:24 Uhr
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Bestandsabfrage = Kampf der Kollegen vor Ort!
von Nero88 am 18.05.2020 um 18:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Falsch: Gematik soll Warenbestände der Apotheken anzeigen Richtig: Gematik muss rabattvertragsverknüfte Antworten geben!
von gerd reitler am 18.05.2020 um 15:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Falsch: Gematik soll Warenbestände der
von Anita Peter am 18.05.2020 um 17:36 Uhr
AW: Falsch: Gematik soll Warenbestände der
von gerd am 18.05.2020 um 18:06 Uhr
Und wer schützt uns?
von Dr. Harald Paulsen am 18.05.2020 um 15:28 Uhr
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Ziemlich anspruchsvolles System
von Andreas Grünebaum am 18.05.2020 um 14:57 Uhr
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AW: Ziemlich anspruchsvolles System
von Karl Friedrich Müller am 18.05.2020 um 16:02 Uhr
alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 18.05.2020 um 14:24 Uhr
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AW: Lagerbestände = Betriebsgeheimnis?
von Andreas Grünebaum am 18.05.2020 um 15:24 Uhr
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