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Arzneimittel-Versandhandel
Streit um Versandapotheke Sanicare endet mit Vergleich
Über Jahre hatte sich die Erbin des früheren Sanicare-Inhabers mit anderen Betreibern vor Gericht gestritten – nun einigten sich die Parteien nach eigener Aussage. Sie wollen zuvor erhobene Vorwürfe nicht mehr aufrechterhalten und sich „nachdrücklich entschuldigen“.
Die Witwe des früheren Inhabers der Versandapotheke Sanicare hat sich mit den derzeitigen Inhabern außergerichtlich geeinigt. „In dem jahrelangen zum Teil sehr engagiert geführten Rechtsstreit“ zwischen der Erbin Ingrid Schein und dem späteren Inhaber Christoph Bertram sowie dem früheren kaufmännischen Leiter Detlef Dusel „haben sich die Parteien nunmehr umfassend einvernehmlich und abschließend vergleichsweise geeinigt“, heißt es in einem Statement, über das zuerst das Branchenportal „Apotheke Adhoc“ berichtet hatte.
„In den Rechtsstreitigkeiten waren wechselseitig mit großer emotionaler Beteiligung gravierende Vorwürfe erhoben worden“, heißt es in der Erklärung. „Die Parteien stellen nachdrücklich auch der Presse gegenüber klar, dass sie die erhobenen Vorwürfe nicht mehr aufrechterhalten und sich insofern auch für die wechselseitig erhobenen Vorwürfe nachdrücklich entschuldigen.“
Die „nunmehr geklärte Sichtweise auf die zugrundeliegenden Sachverhalte“ habe die abschließende Einigung letztlich ermöglicht. Es habe eine umfassende außergerichtliche Einigung gegeben, die sämtliche Rechtsstreitigkeiten sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft erledigt habe.
Nachdem 2013 der Sanicare-Gründer Johannes Mönter gestorben war, hatte der saarländische Apotheker Volkmar Schein Sanicare übernommen – und dabei auf vielfältige Weise mit dem Kaufmann Detlef Dusel zusammengearbeitet. Gut ein Jahr später stieg der Apotheker Christoph Bertram mit 50 Prozent der OHG-Anteile in die Apotheke ein, später überließ ihm Schein weitere 45 Prozent.
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Nachdem Schein 2016 Suizid begangen hatte, begannen erhebliche Auseinandersetzungen unter anderem um diese Übertragung. Ihr Mann sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig gewesen, bereits ab Anfang 2014 habe der Apotheker „massive“ Überlastungs- und Überforderungssymptome gezeigt, erklärte seine Witwe, die vor Gericht zog. Sie erklärte, dass sie nach dem Eherecht hätte zustimmen müssen. Streit gab es auch um die Rolle des leitenden Apothekers Heinrich Meyer, der vor drei Jahren Mitinhaber wurde.
Gleichzeitig hatte die Witwe argumentiert, die Übertragung von Markenrechten und Domain von Sanicare an ein von Bertram geführtes Unternehmen namens Mercator Services, bei dem Dusel auch Geschäftsführer war, sei unzulässig gewesen. Sie hatte vorgebracht, Sanicare sei durch die Abhängigkeit von der Firma „fremdgesteuert“, und sich auch an die Apothekerkammer Niedersachsen gewandt.
Weitere Fragen zu der Einigung blieben unter Verweis auf den nun erfolgten Vergleich unbeantwortet.
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