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Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz
ABDA will technische Lösungen und Werbeverbot gegen den E-Rezept-Handel
Bei der gestrigen Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz kam das E-Rezept zumindest am Rande zur Sprache. ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz forderte eine „technische Regelung" vonseiten der Gematik, die eine Weitergabe von elektronischen Verordnungen an Dritte verhindert.
Am gestrigen Mittwoch fand die Verbändeanhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag statt. Wegen der Coronavirus-Pandemie tagte der Ausschuss ohne Zuhörer. Live übertragen wurde die Sitzung nicht, erst ab 21 Uhr war sie auf der Website des Bundestags abrufbar.
Auf die Frage von Lothar Riebsamen (CDU), ob das Zuweisungs- und Makelverbot im PDSG ausreichend geregelt seien, antwortete ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz, mit der Einführung des E-Rezepts werde der gesamte Prozess „leichter angreifbar“. Der Markt habe bereits entsprechende Geschäftsmodelle angekündigt. Inzwischen habe die Bundesregierung jedoch nachgebessert und das Makel- und Zuweisungsverbot gestärkt. Damit spielte er offenbar auch auf die Ansage der Bundesregierung an die Länder an, Ausnahmen vom Zuweisungs- und Makelverbot auch in Ausnahmefällen nicht zulassen zu wollen. Das sei eine „unverzichtbare Regelung“, sagte Schmitz.
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Dennoch sieht der ABDA-Geschäftsführer ein Durchsetzungsproblem und fordert eine „technische Regelung“ vonseiten der Gematik, die eine Weitergabe von Daten an Dritte über die E-Rezept-App verhindert. Der Weg bis in die Apotheke müsse wettbewerbsfrei bleiben, forderte Schmitz.
Vergangene Woche hatte die Gematik eine erste Version ihrer Spezifikationen für die E-Rezept-App, also praktisch die Spielregeln für elektronische Verordnungen, vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass Versicherte über eine Teilen-Funktion ihr E-Rezept auf elektronischem Weg vor der Einlösung weitergeben können, beispielsweise über Messenger-Dienste oder an die Apps anderer Anbieter aus dem Apothekenmarkt. In dem Dokument der Gematik heißt es konkret: „Für die Einlösung durch einen Vertreter kann der Versicherte den Token über die 'Teilen' Funktion auf seinem Gerät an einen Vertreter über ein zwischen Versichertem und Vertreter etabliertes Kommunikationsmittel weitergeben.“ Dies scheint nicht im Sinne der ABDA zu sein.
Darüber hinaus erkundigte sich Harald Weinberg (Linke) nach der Position der ABDA zum Antrag der Linksfraktion im Bundestag, in dem die Abgeordneten strenge Regeln unter anderem bezüglich des Makelverbots fordern. Schmitz dazu: „Wir teilen die Einschätzung, dass durch die Einführung des elektronischen Rezepts die Beeinflussungsmöglichkeiten gegenüber dem Patienten erleichtert werden." Es werde leichter, auf bestimmten Plattformen E-Rezepte anzunehmen und sie entsprechenden Empfängern zuzuweisen. Es sei richtig, das Makelverbot auf Dritte auszuweiten, nun sollten aber technische Lösungen folgen, um dieses auch durchzusetzen. Es gelte, bereits die Werbung für solche Angebote zu sanktionieren, um das Makeln mit Rezepten wirkungsvoll zu unterbinden.
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