Neue Corona-Verordnung

Krankenhausapotheken sollen ihre Vorräte aufstocken

Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Krankenhausapotheken und Krankenhaus-versorgende Apotheken spätestens bis 
31. Oktober 2020 ihre Vorräte an wichtigen Medikamenten für die intensivmedizinische Versorgung von COVID-19-Patienten von einem Bedarf für zwei auf drei Wochen aufstocken. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt DAZ.online vor.