DAZ.online-Umfrage

Nutzen Sie die Corona-Warn-App im Apotheken-Team?

Stuttgart - 19.06.2020, 12:50 Uhr


Die Corona-Warn-App des Bundes stößt auf eine überraschend hohe Resonanz in der Bevölkerung. Aber auch im Apotheken-Team? Das möchte DAZ.online gerne von Ihnen wissen. Wie verändert Corona Ihren Alltag in der Praxis? Würden Sie sich wünschen, dass gerade in der Apotheke jedes Teammitglied die App nutzt?

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber (SPD) rechtfertigte am vergangenen Mittwoch die Bewertung der Corona-Warn-App durch seine Behörde mit dem Attribut „ausreichend“: Dabei handele es sich nicht um eine Schulnote. In der datenschutzrechtlichen Bewertung gebe es nur „ein ausreichend oder nicht ausreichend“, erklärte Kelber. Unabhängig von der Bewertung scheint die Corona-Warn-App in der Bevölkerung jedenfalls gut angenommen zu werden. 

Was für den Apotheken-Alltag ebenfalls interessant sein dürfte, ist, dass Kelber seine Warnung an Arbeitgeber bekräftigte, ihren Beschäftigten die Installation der App vorzuschreiben: „Ein Zwang, die App vorzuzeigen, ist datenschutzrechtlich nicht haltbar.“ Sollten Unternehmen dagegen verstoßen, würden die Datenschutzbeauftragten der Länder aktiv, die dafür zuständig seien. „Von daher wiederhole ich meinen Appell: ‚Versucht es lieber nicht!'.“

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Auch das Nachrichtenportal t3n.de hat bereits vergangenen Dienstag die Frage gestellt: „Kann der Arbeitgeber die Installation anordnen und eine unternehmensweite Pflicht ausrufen?“ Eine Einschätzung gibt dort die Rechtsexpertin Catharina Klumpp, Partnerin bei Bird & Bird und Expertin für kollektives Arbeitsrecht. Sie erklärt, dass die App – um einen echten Nutzen zu bieten – ja auch das Freizeitverhalten der Angestellten abbilden müsste. Das stelle ganz generell einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Nur in extremen Fällen könnte so ein Eingriff vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein. Letztlich müsse abgewogen werden – zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, dem Grundrecht des Arbeitgebers auf unternehmerische Freiheit und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Zu letzterem Punkt erscheint interessant, dass Beschäftigte laut t3n.de keine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber haben, ihre eigene Gesundheit zu schützen. So ist beispielsweise auch die Ausübung von Risikosportarten erlaubt. 

Die Patienten und das Team schützen?

Denken muss man aber auch an das übrige Team, Geschäftspartner und in der Apotheke natürlich an die Patienten. „Die Notwendigkeit der Nutzung der App dürfte von Betrieb zu Betrieb zudem unterschiedlich sein“, wird die Rechtsexpertin zitiert. 

Nun gibt es in der Apotheke Kundenkontakt und auch die Abstände sind nicht immer konsequent einzuhalten. Dafür haben die Apotheken aber bereits viele andere Maßnahmen getroffen. Dennoch meint die Expertin gegenüber t3n.de: Etwa in einem Pflegeheim könne die Anordnung sinnvoll sein, allerdings auch dort nur, wenn keine andere geeignete Maßnahme greifen würde. 

Egal wie sinnvoll die Installation der App erscheint, installieren „müssen“ wird sie wohl niemand. Denn die Juristin fügt gegenüber t3n.de an: „Von vornherein ausgeschlossen sein dürfte, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden verpflichtet, eine Corona-App auf seinem privaten Smartphone zu installieren.“ Dann gehe es nämlich nicht mehr nur um das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, sondern auch sein grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht. 

Doch ließe sich mit der App vielleicht eine Schließung der Apotheke vermeiden? Letztlich kommt es hier wie so oft also auf die freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen im Apothekenteam an. 

Verraten Sie DAZ.online, wie Sie die Corona-Warn-App nutzen, und nehmen Sie an der Umfrage teil! 


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6 Kommentare

Schlechtes Netz

von Landei am 30.06.2020 um 17:15 Uhr

Unsere Apotheke befindet sich im ländlichen Raum. Auch wenn ich das Handy dort den ganzen Tag in der Hosentasche habe- ich habe bei meinem Netzanbieter nur 10 von 60 Minuten Netzemfang; und der reicht gerade mal zum Telefonieren- für e-mail-Aktualisierungen geschweigedenn Appanwendungs-Aktualisierungen reicht es mitnichten.
Ist für mich persönlich deshalb sinnfrei...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Corona Warn-App

von Dieter Kaiser am 21.06.2020 um 9:14 Uhr

Die signifikante Erhöhung des R-Wertes seit über acht Millionen Nutzer diese Corona Warn-App heruntergeladen haben, lässt vermuten, dass der "Schuss nach hinten los ging" , weil auf diesem Wege eine falsche Sicherheit vermittelt worden sein könnte. Es bedarf keine 15 Minuten Nähe zu einem Virusträger um sich das Virus einzufangen!
Ich sehe in dieser Corona WArn-App eine das Handy auch schädigende Viren-Datei. Stern ähnlich über Handy ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Corona Warn-App

von Norbert Veicht am 23.06.2020 um 10:39 Uhr

Die Effekte von Verhaltensänderungen durch die Corona-Warn-App können frühestens in eineinhalb Wochen am R-Wert abgelesen werden. Die jetzige Erhöhung ist auf Lockerungsmaßnahmen und unvernünftiges Verhalten vor der App zurück zu führen.

Geldverschwendung

von Peter am 19.06.2020 um 15:24 Uhr

90 Millionen Euro Subventionen für SAP und Telekom. Mehr wird es am Ende nicht sein.
Was sich mir nicht erschließt, falls ich positiv auf das Virus getestet wurde, habe ich mich in Qurantäne zu begeben und sollte nicht mit meinem Handy spazieren gehen. Was soll das also?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Geldverschwendung

von Norbert Veicht am 23.06.2020 um 10:35 Uhr

Die App soll ja nicht dann warnen, wenn jemand trotz positivem Testergebnis noch unter die Leute geht. Es geht vielmehr um die Kontakte kurz vor dem positiven Testergebnis. Diese werden über die App informiert, dass sie sich testen lassen sollten. So werden die Infektionsketten erheblich schneller unterbrochen, als dies durch das Gesundheitsamt möglich ist. Ganz besonders für Kontakte, deren Namen der positiv getestete nicht kennt.

Eine Beurteilung der App sollte sich vom erzielten Ergebnis nebst festgestellter Nebenwirkungen ableiten ...

von Christian Timme am 19.06.2020 um 14:26 Uhr

Probieren geht über studieren ... wer die gesamte Bundesrepublik als Testfeld benötigt hat entweder zu viel Geld oder keine Zeit und verschenkt damit im Falle eines Fehlschlages blitzartig jegliches Vertrauen bei den Probanden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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