Botendienstpauschale

Wo bleiben die 250 Euro für den Botendienst?

Berlin - 22.06.2020, 10:35 Uhr

Der Botendienst wird derzeit von den Krankenkassen und privaten Versicherern vergütet. Die GKV soll zudem einen „Anschub“ von 250 Euro pro Apotheke zahlen – dieser kommt allerdings mit Verzögerung. (c / Foto: A. Schelbert)

Der Botendienst wird derzeit von den Krankenkassen und privaten Versicherern vergütet. Die GKV soll zudem einen „Anschub“ von 250 Euro pro Apotheke zahlen – dieser kommt allerdings mit Verzögerung. (c / Foto: A. Schelbert)


Ende April ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft getreten. Doch noch immer warten die Apotheker auf die darin vorgesehene Botendienst-Pauschale von 250 Euro plus Mehrwertsteuer von den Krankenkassen. Nun scheint die Auszahlung näher zu rücken.

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat den Apotheken in der Coronakrise mehr Freiheiten bei der Arzneimittelabgabe verschafft. Seit Ende April gelten flexiblere Austauschmöglichkeiten. Dahinter steht die Absicht, Patienten nach Möglichkeit direkt mit Arzneimitteln zu versorgen, auch wenn zum Beispiel ein Rabattarzneimittel gerade nicht vorrätig ist. In Zeiten der Pandemie sollen die Kontakte so gering wie möglich gehalten werden. Dabei helfen soll auch die Förderung des Botendienstes. Fünf Euro zuzüglich Mehrwertsteuer können Apotheken derzeit pro Lieferort und Tag bei Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen abrechnen. Die Regelung soll noch bis höchstens Ende September gelten.

Doch die Verordnung regelt in ihrem § 4 Absatz 2 auch, dass Apotheken neben den üblichen Zuschlägen nach der Arzneimittelpreisverordnung „einmalig einen Betrag zur Förderung von Botendiensten in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erheben“ können. Damit, so hieß es zur Begründung, sollen Apotheken bei der Anschaffung von beispielsweise Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln unterstützt werden, die notwendig sind, um Botendienste auch weiterhin anzubieten.

Diese Anschaffungen sollten mittlerweile alle getätigt sein – allein auf die Pauschale warten die Apotheken noch immer. Der Knackpunkt: Das Nähere über die Aufbringung und Verteilung des Betrages mussten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbaren. Und das war offenbar nicht ganz so einfach.

Nun scheint das Warten aber bald ein Ende zu haben. Ein DAV-Sprecher erklärte auf Nachfrage von DAZ.online, dass mittlerweile auf Arbeitsebene eine Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband getroffen wurde. Diese müsse „in den nächsten Tagen“ durch die Gremien der Verbände. Der DAV werde die Mitgliedsorganisationen dann in Kürze informieren.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Schutz nur beim Botendienst?

von Thomas Eper am 22.06.2020 um 14:07 Uhr

Schön, dass wir bei der Ausrüstung des Botendienstes unterstützt werden sollen. Scheint sehr schwierig zu sein mit den 250 €.
Wir haben aber nicht nur Botendienst. Wir arbeiten in der Apotheke auch unter "erschwerten Bedingungen".
Der finanzielle Aufwand für die Schutzausrüstung in der Apotheke liegt ca. 10 x höher (2.500 €)!

Interessiert das jemanden?

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AW: Schutz nur beim Botendienst

von Dr. Arnulf Diesel am 22.06.2020 um 19:16 Uhr

Außer den betroffenen Leistungserbringern (Apotheken) interessiert es vermutlich keinen.

Weiterhin sollten wir lernen, dankbar für die Almosen zu sein, die man so gütig und großzügig an uns verteilt.
Um mit den Worten unseres Häuptlings zu sprechen: Es hätte ja noch schlimmer kommen können....

Ein Entgeld sähe nämlich anders aus. Dazu gehört aber auch, die Notwendigkeit unserer Leistungen (hier Botendienst) mit einer Forderung zu verbinden.

.

von Anita Peter am 22.06.2020 um 10:41 Uhr

"Die Regelung soll noch bis höchstens Ende September gelten."

Na ich hoffe doch, dass unsere Standesvertretung wenigstens diesen Punkt als dauerhafte Regelleistung verhandeln kann, wenn sie sonst schon nichts auf die Reihe kriegt.

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