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Bislang galt in Bayerns Apotheken, dass trotz Plexiglasscheiben auf den HV-Tischen die Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das hat sich geändert: Am 16. Juni 2020 gaben Ministerpräsident Markus Söder und sein Stellvertreter Hubert Aiwanger in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Maskenpflicht für den Handel gelockert wird.
In Bayern müssen Verkäufer und Kassierer keine Maske mehr tragen, wenn sie bei der Arbeit durch eine Plexiglasscheibe von der Kundschaft abgetrennt sind. Das gilt auch in den öffentlichen Apotheken, wie ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber der AZ (ApothekerZeitung) bestätigte: „Soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 6. BayIfSMV). Dies gilt auch für das Personal in Apotheken, das im Kassen- und Thekenbereich tätig ist, soweit eine entsprechende Schutzvorrichtung vorhanden ist.“
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Zuvor mussten Apothekenmitarbeiter im Freistaat trotz Plexiglasscheiben vor den HV-Tischen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch im Backoffice. Drei Apotheker kritisierten diese Regeln im Mai in offenen Briefen an die Bayerische Landesapothekerkammer und Ministerpräsident Markus Söder (CSU). DAZ.online hatte am 13. Mai darüber berichtet. Söder gegenüber hatten die Apotheker betont, dass alle Apotheker in Hygiene geschult und fähig seien, sich selbst zu schützen. Sie baten den Ministerpräsidenten außerdem auch vor dem Hintergrund der aktuell deutlich eingeschränkten Möglichkeiten, Patienten zu ihren Arzneimitteln zu beraten, darum, die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht in den Apotheken zu überdenken.
Und die Kunden? Müssen Kunden in Apotheken auch dann eine Atemschutzmaske tragen, wenn Plexiglasscheiben aufgebaut snd? Diese Frage hatte der FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Stefan Förster dem Senat gestellt. DAZ.online berichtete Anfang Juni darüber. Die Antwort fiel knapp aus: Der Mund-Nasen-Schutz ist in allen Geschäften Pflicht – ganz egal, ob es andere Vorkehrungen bereits gibt. Aus der Berliner Verordnung geht allerdings auch hervor: Diese Pflicht gilt nur für Kunden – das Personal ist nicht erwähnt..
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